Zürcher Obergericht muss ungenügende Protokolle nachbessern
Ein Italiener hatte die Einfuhr von 15 Kilogramm Kokain geplant und wurde verurteilt. Er reichte Beschwerde ein, weil die Protokolle nicht korrekt waren.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Urteil gegen einen Kokainhändler wurde wegen falsch geführten Protokollen aufgehoben.
- Der Italiener reichte Beschwerde ein, weil unklar war, wer die Protokolle übersetzte.
Das Bundesgericht hat das Urteil gegen einen mutmasslichen Kokainhändler aufgehoben, weil bei der Abschrift und Übersetzung von einigen abgehörten Gesprächen die Protokollierungsvorschriften nicht eingehalten wurden. Das Obergericht Zürich verurteilte den heute 57-jährigen Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren.
Der Süditaliener hatte die Einfuhr von 15 Kilogramm Kokain eingefädelt, der Deal fand dann aber nie statt. Zudem hatte der Mann für einen Raubüberfall mit weiteren Personen bereits Vorbereitungen getroffen.
Das Obergericht Zürich verurteilte den Beschwerdeführer im Januar 2018 deshalb wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise qualifiziert begangen, und wegen strafbarer Vorbereitungshandlungen zu Raub.
Beschwerde gutgeheissen
In einem am Freitag publizierten Urteil hat das Bundesgericht eine Beschwerde des Süditalieners gutgeheissen. Das Gericht bestätigt, dass bei gewissen Abhörprotokollen nicht klar sei, wer die Abschrift beziehungsweise die Übersetzung gemacht habe. Auch sei teilweise nicht klar, ob die Übersetzer über strafrechtlichen Folgen bei einer Falschübersetzung hingewiesen worden seien.
Damit genügten die betroffenen Protokolle nicht den Anforderungen, wie es die bundesgerichtliche Rechtsprechung vorsehe. Das Zürcher Obergericht muss nun die Ergänzungen vornehmen und ein neues Urteil fällen. (Urteil 6B_403/2018 vom 14.01.2019)