Mehrere Besucher der An'Nur-Moschee in Winterthur müssen sich ab Montag vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Es geht um einen Vorfall aus dem Jahr 2016.
Obergericht Zürich
Das Obergericht in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am Montag startet vor dem Obergericht Zürich ein Prozess gegen An'Nur-Moschee-Gänger.
  • Zehn Männern wird vorgeworfen, zwei andere Besucher angegriffen zu haben.
  • Der Vorfall hatte sich im November 2016 ereignet.
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Vor dem Zürcher Obergericht startet am Montagmorgen der Prozess gegen neun Besucher der ehemaligen An'Nur-Moschee in Winterthur. Sie müssen sich unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Tätlichkeiten verantworten. Dies, weil sie im November 2016 zwei angebliche «Verräter» festhielten und drangsalierten.

Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren, er muss nicht vor Gericht erscheinen. Den zehn Männern wird vorgeworfen, am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen zu haben.

An'Nur-Moschee
Die An'Nur-Moschee in Winterthur wurde mittlerweile geschlossen. (Archivbild) - Keystone

Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte im Oktober 2018 sieben beteiligte Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren. Dies wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung. Es sprach bedingte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 18 Monaten sowie bedingte Geldstrafen aus. Zwei Männer – ein Mazedonier und ein Afghane – sollen zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Urteile werden im Oktober erwartet

Ein Imam stiess später zum Gerangel. Er wurde nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bestraft. Der Vereinspräsident der Moschee wurde vollumfänglich freigesprochen, ein weiterer junger Mann mangels Beweisen ebenfalls.

Das Zürcher Obergericht hat für das Berufungsverfahren fünf Tage eingeplant. Die Urteile sollen im Oktober verkündet werden.

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