Coronavirus: Skeptikern droht für Telegram-Wut drei Jahre Haft
Streitereien rund um das Coronavirus erhitzen die Gemüter. In den Chats der Skeptiker kommt es immer wieder zu Drohungen. Das nimmt die Polizei ernst.
Das Wichtigste in Kürze
- In den Chats der Corona-Skeptikern kommt es immer wieder zu Drohungen.
- Die Polizei rät Opfern, diese Angriffe zur Anzeige zu bringen.
- Es drohen saftige Bussen und gar Haftstrafen.
Hetze, Beschimpfungen, Drohungen und zuletzt sogar körperliche Angriffe: In den Telegram-Chats der Impfgegner kocht die Stimmung. Die Polizei nimmt das ernst – und rät Bedrohten jetzt, Anzeige zu erstatten.
Besonders deutlich zeigte sich die Wut der Skeptiker vor rund einer Woche: An einer Kundgebung wurde einem Gegen-Demonstranten eine Flasche über den Kopf gezogen. Am selben Tag überschüttete ein Impfgegner die Zürcher Gesundheitsdirektorin Natalie Rickli mit einer Apfelschorle.
Skeptiker wollen Gegner zu Hause «besuchen»
Dem Flaschen-Opfer wurde später auf Telegram eine «Therapie» mit der Eisenstange angedroht. Auch ein Journalist, der in einem Meinungsartikel eine Impfpflicht forderte, wurde beschimpft und bedroht.
In einem Skeptiker-Chat waren weitere Hetzereien gegen Journalisten zu lesen, die Nau.ch nicht zitiert. Aber: Man wolle Gegner zu Hause «besuchen».
Der Luzerner Anwalt Loris Mainardi, der den Corona-Demos mit Klagen den Riegel schieben will, wird ebenfalls angegriffen und verunglimpft.
Auch Massnahmen-Befürworter sprechen Drohungen aus
Doch wie sollte man als Opfer mit solchen Droh-Nachrichten umgehen? Ralph Hirt von der Kapo Zürich rät: «Wenn man davon überzeugt ist, dass hinter einer solchen Aussage eine echte Drohung steckt, sollte man Anzeige erstatten. So etwas nehmen wir ernst und leiten die entsprechenden Ermittlungen gegen die drohende Person ein.»
Ob es bereits Anzeigen im Zusammenhang mit Drohungen wegen des Coronavirus gab, kann Hirt nicht sagen. Anders im Kanton Bern: Dort haben solche Meldungen während der Pandemie durchaus zugenommen, bestätigt Sprecher Joël Regli gegenüber Nau.ch.
«Es gingen und gehen in diesem Zusammenhang auch Anzeigen ein.» Täter seien allerdings nicht nur Massnahmen-Gegner, sondern auch mal -befürworter.
Saftige Strafen für Drohungen wegen Coronavirus
Die beschriebenen Wutausbrüche wegen des Coronavirus können saftige Strafen zur Folge haben. Auf Anfrage von Nau.ch erklärt der Zürcher Rechtsexperte Martin Steiger: «So etwas könnte verschiedene Straftatbestände erfüllen. Beispielsweise Drohung, Ehrverletzung oder Nötigung.»
Drohung könne auf Antrag mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Busse bestraft werden. «Auf Antrag» bedeutet, dass grundsätzlich die Opfer einen Strafantrag stellen müssten.
«Bei Ersttätern wäre mit einer bedingten Geld- oder Freiheitsstrafe zu rechnen. Dazu käme voraussichtlich eine Busse, die bezahlt werden müsste, sowie die Verfahrens- und Verteidigungskosten.»