Zürcher Obergericht verurteilt Fluglotsen

Keystone-SDA
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Zürich,

Ein Fluglotse, der zwei Flugzeugen gleichzeitig die Starterlaubniss erteilt hat, wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Zuvor wurde er frei gesprochen.

Ein Fluglotse am Flughafen Grenchen.
Ein Fluglotse wurde für einen Beinahezusammenstoss zweier Flugzeuge zu einer Geldstrafe verurteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fluglotse wurde vom Zürcher Obergericht zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
  • Er hat im 2011 beinahe einen Crash ausgelöst, wäre ein Pilot nicht aufmerksam gewesen.

Der Skyguide-Fluglotse, der einen Beinahe-Zusammenstoss zweier Flugzeuge verursacht hatte, wird für seinen Fehler bestraft. Das Zürcher Obergericht hat ihn am Mittwoch zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der 36-Jährige wird wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 210 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.

Starterlaubnis für zwei Flugzeuge

Der Skyguide-Mitarbeiter hatte im März 2011 zwei Swiss-Maschinen mit insgesamt über 260 Menschen an Bord kurz nacheinander die Start-Erlaubnis erteilt– allerdings auf sich kreuzenden Pisten.

Einer der Piloten bemerkte die Gefahr und brach den Start im letzten Moment ab. Wenige Sekunden später erteilte auch der beschuldigte Lotse den Befehl zum Start-Abbruch – allerdings erst, nachdem bei ihm ein Alarm losgegangen war. Die Crew im zweiten, voll besetzten Flugzeug bekam von der brenzligen Situation nichts mit.

Die Vorinstanz, das Bezirksgericht Bülach, war im Dezember 2016 noch anderer Meinung und sprach den Lotsen frei. Der Mann könne nicht für etwas verurteilt werden, das gar nicht passiert sei.

Zurück in die alte Funktion

Der Schweizer arbeitet seit dem Vorfall im Hintergrund der Flugsicherung und kümmert sich um die Weiterentwicklung der Sicherheit. Aktuell absolviert er aber eine Ausbildung, um wieder in seine alte Funktion zurückkehren zu können. Ob dies mit einer solchen Verurteilung noch möglich ist, ist offen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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