Zürcher ÖV-Fahrer dürfen jetzt definitiv Musik hören
Die Verkehrsbetriebe Zürich geben ihren Mitarbeitern grünes Licht für Musik während der Arbeitszeit. Voraussetzung ist jedoch eine «begrenzte Lautstärke».
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verkehrsbetriebe Zürich erlauben ihren Angestellten definitiv Musik im ÖV.
- Musik ist nur in «begrenzter Lautstärke» erlaubt, Podcasts sind verboten.
- Musik wird bei den VBZ als Mittel eingesetzt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Gute Nachricht für Angestellte der Verkehrsbetriebe Zürich (VBZ). Sie dürfen definitiv bei der Arbeit Musik hören. Der einjährige Pilotbetrieb sei erfolgreich verlaufen, finden die VBZ.
Ab 1. August ist Musik im Tram- oder Busführerstand darum erlaubt. Voraussetzung ist, dass die Musik nur in «begrenzter Lautstärke» läuft.
Verboten sind längere Sprachbeiträge wie Podcasts oder Liveübertragungen von Sportanlässen, weil dies die Chauffeusen und Chauffeure zu stark ablenken würde.
Untersagt sind auch Kopfhörer. Ebenso das Herumtippen auf dem Handy während der Fahrt. Die Playlist muss also schon vor Schichtbeginn ausgewählt werden.
Musik als Mittel gegen Fachkräftemangel
Die VBZ hoffen, mit der Musik-Erlaubnis als Arbeitgeberin attraktiver zu werden. Seit einigen Jahren kämpfen sie mit Fachkräftemangel. Weshalb zeitweise auch Tram- und Buslinien eingestellt werden mussten.
Zürich ist nicht die erste Stadt, die ihrem Fahrdienstpersonal Musik erlaubt. Die Basler Verkehrsbetriebe (BVB) starteten bereits im Sommer 2022 einen ähnlichen Pilotversuch.
Auch dort waren die Erfahrungen gut. Das Musikhören in den BVB-Führerständen wurde ebenfalls definitiv zugelassen.