Gewalt

Zürcher Polizei wehrt sich nach Video gegen Gewalt-Vorwürfe

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Zürich,

Die Zürcher Polizei ist mit Gewalt-Vorwürfen konfrontiert. Sie rechtfertigt sich, wehre sich jemand gegen eine Festnahme, seien es keine schönen Bilder.

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Zwischen der Polizei und Demonstranten kam es am Frauenstreik in Zürich zu einer Auseinandersetzung. - Twitter / @sozialismus_ch

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Zürcher Polizei sieht sich nach dem Frauenstreik mit Gewalt-Vorwürfen konfrontiert.
  • Sie sagt, wehre sich jemand gegen eine Festnahme, gebe es keine schönen Bilder.
  • Laut dem Streikkollektiv wurde die Teilnehmerin bei der Verhaftung ohnmächtig.

Der Frauenstreik des gestrigen Mittwochs verlief grösstenteils friedlich. Eine unbewilligte Demo am Zürcher Paradeplatz sorgt aber für Aufsehen. Das Zürcher Streikkollektiv spricht auf Instagram von «Polizeigewalt».

Ein User wirft der Zürcher Stadtpolizei «übermässige Gewalt» vor. Der Gewalteinsatz dieser Brutalität sei unverhältnismässig.

Frauenstreik
Unzählige Teilnehmende des Frauenstreiks zogen am Mittwoch durch die Strassen der Schweizer Städte. - keystone

Die Polizei erklärt, was sie am Nachmittag schon Medien gesagt hatte: Die Zürcher Verkehrsbetriebe hätten wegen mit Stahlseilen aufgehängten Transparenten eine Anzeige eingereicht. Denn so konnten die Trams nicht fahren. Deswegen seien die Einsatzkräfte im Einsatz gewesen. Dabei sei ein Polizist getreten und dadurch verletzt worden. Dies habe zur Festnahme geführt, die Person habe sich aber gewehrt.

Aber: Eine Festnahme müsse verhältnismässig sein, schreibt die Stapo nun. «Wenn sich die Person wehrt, sind das für Aussenstehende keine schönen Bilder.» Die Verhältnismässigkeit werde beurteilt, dies sei aber aufgrund der zirkulierenden Videos nicht möglich.

Nahmen Sie am Frauenstreik teil?

Im Video ist unter anderem zu sehen, wie ein Polizist einer Demonstrantin an den Haaren reisst. Auch Reizgas kommt zum Einsatz. Das Streikkollektiv fordert die sofortige Freilassung und medizinische Versorgung der Verhafteten. Sie sei durch die Gewalteinwirkung bei der Verhaftung ohnmächtig geworden.

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