Ein Zürcher Polizist hatte einer Kanzleimitarbeiterin geheime Infos geschickt, weil er «ein offener Typ» sei. Nun wurde er verurteilt.
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Ein Zürcher Polizist wurde verurteilt, weil er geheime Informationen an eine Kanzleimitarbeiterin weitergeleitet hatte. (Symoblbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Zürcher Polizist hatte einer Kanzleimitarbeiterin geheime Informationen gegeben.
  • Er wurde nun verurteilt, die bedingte Strafe beträgt 20 Tagessätze à 100 Franken.
  • Das Obergericht sagt, der Mann habe «leichtfertig etwas zu viel geplaudert».
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«Leichtfertig ein bisschen zu viel geplaudert.» Dies wirft das Obergericht Zürich einem Polizisten vor. Der 64-Jährige hatte dort eine vorinstanzliche Verurteilung wegen Amtsgeheimnisverletzung angefochten. Jedoch ohne Erfolg, wie die Tamedia-Zeitungen berichten.

Der Polizist arbeitete bereits seit 40 Jahren in einer mittelgrossen Zürcher Stadt. Insgesamt fünf Mails, die er Angestellten derselben Stadt geschickt hatte, wurden ihm zum Verhängnis. Darin hatte er Informationen weitergegeben. Dass die Informationen vertraulich waren, wusste er. So schrieb er einmal «deshalb topsecret», ein anderes Mal «8-ung / vertraulich».

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Ein Polizist einer mittelgrossen Zürcher Stadt hat Angestellten der Kanzlei Informationen weitergeleitet. (Symbolbild)
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Weil diese vertraulich waren, wurde er verurteilt. (Symbolbild)
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Auch das Obergericht bestätigt den Schuldspruch.

Eine Kanzleimitarbeiterin, die die Mails erhielt, informierte den Gemeindeschreiber, der Strafanzeige erstattete. Der Polizist kritisiert dies: «Hinter meinem Rücken hat man das getan.» Der Gemeindeschreiber hätte einfach mit ihm reden und sagen können, dass er einen Fehler mache.

Wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses wurde er per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 120 Franken verurteilt. Er akzeptierte dies nicht und ging vor das Bezirksgericht. Dieses reduzierte die Strafe auf 20 Tagessätze à 100 Franken, sprach ihn aber nicht frei.

Hast du schon einmal zu viele Informationen weitergegeben?

In der Hoffnung auf den Freispruch zog der Polizist vors Obergericht. Dort argumentierte er, er habe das Amtsgeheimnis nie absichtlich verletzen wollen. Die Empfängerinnen der Mails stünden ebenfalls unter dem Amtsgeheimnis. Und: Die Informationen habe man auch mündlich ausgetauscht – «das ist halt meine Art, ich bin ein offener Typ».

Obergericht wollte Strafmass erhöhen

Sein Verteidiger sagt auch, dass unklar sei, ob eine Amtsgeheimnisverletzung vorliege, wenn Informationen in derselben Verwaltungseinheit ausgetauscht würden. Aus seiner Sicht sei der Tatbestand nicht erfüllt, der Polizist müsse also freigesprochen werden.

Das Obergericht ging nicht auf diese Argumentation ein: Die Stadtkanzlei gehöre nicht zur selben Einheit wie die Polizei. Die Empfängerinnen hätten Informationen erhalten, die sie nicht wissen müssten. «Wir kommen nicht um einen Schuldspruch herum.»

Das Gericht wollte sogar die Strafe erhöhen. Weil die Staatsanwaltschaft das Strafmass der Vorinstanz aber akzeptiert hatte, war dies nicht möglich.

Der Polizist hat nun die Möglichkeit, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Sein Anwalt sagt, man wolle alle Optionen prüfen.

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