Zürcherin (49) soll auf Hund aufpassen – und entführt ihn
Eine Frau entführte vor zehn Jahren einen Hund, den sie hütete. Sie flüchtete mit ihm ins Ausland. Nun wurde sie in der Schweiz verurteilt.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Frau entführte vor zehn Jahren einen Hund ins Ausland.
- Der rechtmässige Besitzer versuchte alles, um seinen Odin wiederzusehen.
- Die Frau wurde nun verurteilt, das Tier verstarb vor einem Jahr.
Vor zehn Jahren entführte eine Schweizerin den Hund einer Bekanntschaft, den sie hüten sollte. Nun wurde sie endlich verurteilt. Darüber berichtet die «Neue Zürcher Zeitung».
Das Ganze begann 2010, als Odin, ein Weimaraner Rüde, zur Welt kam. Ein Architekt in einer Goldküstengemeinde hielt das Tier. Bei einem Spaziergang wurde er von einer Frau angesprochen, sie habe einst einen ähnlichen Hund gehabt.
In der Folge entwickelte sich eine Bekanntschaft. Die Schweizerin hütete ab und an den Hund gegen Entgelt. Auch 2013 passte sie auf das Tier auf, während der Architekt für vier Wochen in Italien war. Dafür wurden ihr 1000 Franken angeboten.
Doch als der Mann wieder zurückkam, konnte er die Hundesitterin nicht erreichen. Sie schrieb ihm dann, dass sie mit Odin in den Ferien sei. Den Hund gab sie aber nie mehr zurück, auch nach mehrmaligem Auffordern nicht.
Mann engagierte sogar Privatdetektiv
Das rechtmässige Herrchen wollte seinen Odin aber wieder zurückhaben. Der Mann schaltete einen Anwalt, die Gemeinde und die Polizei ein. Er klapperte Tierheime und Hundeschulen ab und engagierte sogar einen Privatdetektiv. Polizisten gingen zum Haus der Frau, fanden es aber leer vor.
Das Bezirksgericht Meilen hatte die Frau zuvor aufgefordert, den Hund innert sieben Tagen zurückzugeben. Daraufhin packte sie ihre Sachen, meldete sich bei der Einwohnerkontrolle ab und flüchtete ins Ausland. Zurück liess sie einen Schuldenberg – nicht aber Odin.
Die Frau lebte mit dem Hund anschliessend im europäischen Ausland, vor allem in Frankreich. Sie behandelte den Hund wie ihr eigenes Haustier. Laut Strafbefehl hat sie sich an Odin erfreut, ohne für die finanziellen Kosten für Erwerb und Ausbildung aufgekommen zu sein. Vor rund einem Jahr ist Odin dann in der Schweiz gestorben – ohne sein Herrchen je wieder gesehen zu haben.
Die heute 49-jährige Schweizerin wurde nun per Strafbefehl wegen Veruntreuung verurteilt. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 120 Franken. Zudem muss sie eine Busse von 1000 Franken und die Verfahrenskosten von 2750 Franken bezahlen.