Zürich: Aktivisten lassen Luft aus 75 SUVs
Eine Aktivisten-Gruppe hat in Zürich die Luft aus 75 SUVs rausgelassen. Ähnliche Aktionen gab es bereits in der Vergangenheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Aktivisten-Gruppe in Zürich protestiert gegen Luxusfahrzeuge und fürs Klima.
- «The Tyre Extinguisher» haben in der Nacht auf Dienstag bei 75 SUVs die Luft rausgelassen.
- Die Gruppe bezeichnet die «Sport Utility Vehicle» als die «Privatjets der Strasse».
In der Stadt Zürich haben in der Nacht auf Dienstag einmal mehr die «The Tyre Extinguishers» («Die Reifenlöscher») zugeschlagen. Die Aktivistinnen und Aktivisten haben bei 75 SUVs auf dem Zürichberg und in Hottingen ZH die Luft aus den Reifen gelassen.
In einem Post auf der Plattform X (ehemals Twitter) macht die Gruppe klar, dass es ihr Ziel ist, die SUV aus den städtischen Gegenden der Welt zu verbannen. Nach eigenen Angaben kämpfen die Aktivisten für das Klima, die Gesundheit und die öffentliche Sicherheit.
In dem Post steht weiter geschrieben, dass SUVs die «Privatjets der Strassen» seien. «Ein Luxusfahrzeug, sozial ungleich und unfair. Sie müssen verschwinden, und zwar jetzt». Die «Extinguishers» drohen damit weiterzumachen, bis echte Veränderungen zu sehen seien.
Erste «Luft-Anschläge» im vergangenen Jahr
Bereits im Juni trieben Truppe ihr Unwesen in Zürich. Damals gab es «Luft-Anschläge» auf 30 Wagen. Zuvor schlugen die «Tyre Extinguishers» schon im September, Oktober und November 2022 in Zürich und Winterthur zu.
Die Aktivistinnen und Aktivisten rufen seit März 2022 weltweit zum «Lüfteln» auf und wollen damit gegen Autos mit hohem Benzinverbrauch vorgehen.
Spannend: Die Gruppe hinterlässt an den Autos jeweils einen Flyer, auf dem sie SUV-Besitzenden die Gründe ihres Handelns erklären.
Polizei sieht «Lüfteln» quasi als Lausbubenstreich
Gegenüber «TeleZüri» äusserte sich im April 2022 ein Zürcher «Opfer» zum Kollektiv und meinte: «Ich kann diese Aktion nicht nachvollziehen. Die Aktivisten sollten den demokratischen Weg wählen, um über ihr Anliegen zu diskutieren.»
Bei der Polizei hiess es damals nur, dass «Lüfteln» quasi als Lausbubenstreich gelte und somit strafrechtlich nicht relevant sei. Ein Strafrechtsexperte erklärte gegenüber dem Regionalsender zudem, dass solche Taten auch vor Gericht kaum eine Chance hätten – ausser es würde noch Sachbeschädigung vorliegen.