Zürich duldet laute Techno-Partys im Wald trotz Lärmklage
In Zürich dürfen Jugendliche im Wald nächtliche Techno-Partys feiern. Ein Zürichberg-Anwohner beschwert sich mit einer Lärmklage, doch hat damit wenig Erfolg.
Das Wichtigste in Kürze
- Zürich erlaubt Techno-Partys im Wald trotz Lärmklagen.
- Jugendliche dürfen nichtkommerzielle Partys mit bis zu 300 Besuchern feiern.
- Doch Anwohner beschweren sich über fehlende Durchsetzung des Ruhebedürfnisses.
Die Stadt Zürich erlaubt Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sommer und Herbst einige Technopartys. Zwischen fünfzehn und zwanzig solcher Partys finden jährlich im Wald sowie in Freihaltezonen, beispielsweise Parkanlagen, statt.
Die Bedingungen laut einem Merkblatt der Stadt: Die Partys dürfen nicht kommerziell sein, das Organisationskomitee muss aus drei Personen bestehen und die Partysaison dauert nur von Anfang Mai bis Ende Oktober. Die Obergrenze liegt demnach bei 300 Besucherinnen und Besuchern.
Gefeiert werden darf eigentlich die ganze Nacht über – von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens. Die Stadt will den Jugendlichen «Freiraum für Veranstaltungen von nichtkommerziellen Partys» zur Verfügung stellen, heisst es.
Zürichberg-Anwohner stört sich an Techno-Party
Auf dem Merkblatt ist auch das «Ruhebedürfnis der Anwohner/-innen» aufgeführt, dem Rechnung zu tragen sei. Doch ein Mann beschwert sich jetzt gegenüber der «NZZ», dass die Polizei keine Anstalten mache, dies durchzusetzen.
Der Inhaber eines Stadtzürcher Fachgeschäfts, er wohnt am Zürichberg, erzählt der Zeitung, dass er kürzlich in den nahegelegenen Wäldern eine solche Technoparty aufsuchte, als ihm die Basstöne wieder einmal den Schlaf raubten.
Der Grund für den nächtlichen Spaziergang: Der Mann weiss, dass Lärmklagen bei der Polizei nichts bringen, solange man den Beamten keine klar lokalisierbare Lärmquelle angeben kann.
Als er den Ort der Party schliesslich gefunden hatte, folgte die grosse Überraschung: Die Polizei – ein zwölfköpfiges Aufgebot – war sogar schon vor Ort. Doch nicht etwa wegen des Lärms, sondern wegen einer Auseinandersetzung an der Party.
Bezüglich Lärm teilten die Polizisten dem Mann mit, es habe alles seine Richtigkeit. Die Polizisten hätten ihn «direkt an Karin Rykart» verwiesen, wird der Herr in dem Bericht zitiert.
Stadtpolizei: Reagieren erst bei mehreren Beschwerden
Rykart (Grüne) ist Vorsteherin des Sicherheitsdepartements und damit politisch verantwortlich für die Polizei. Der Mann betont: «Trotz meiner Lärmklage machte keiner der anwesenden Polizisten die Veranstalter darauf aufmerksam, wenigstens die Lautstärke zu drosseln.»
Es sei ohnehin viel zu laut für ein Gespräch mit den Jugendlichen gewesen, findet der Lärm-Kläger und poltert: «Die Stadt Zürich ist ausserstande, Gesetz und Ordnung einzuhalten.»
Laut Stadtpolizei sind an diesem Abend abgesehen von der Lärmklage des Mannes keine weiteren Beschwerden eingegangen. Man reagiere erst, wenn mehrere Beschwerden einträfen, heisst es.