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Zürich: «Strichplatz-Fahrer» blitzt vor Gericht ab

Marie Augustin
Marie Augustin

Zürich,

Nachdem ein Lenker wegen des Überfahrens einer Polizistin zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde, legte er Beschwerde ein. Diese wurde nun abgewiesen.

strichplatz-fahrer urteil
Auf dem Strichplatz in Zürich hatte der Verurteilte eine Polizistin überfahren. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2020 hatte ein Lenker auf dem Zürcher Strichplatz eine Polizistin überfahren.
  • Der Fahrer wurde zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.
  • Seine Beschwerde gegen das Urteil lehnte das Gericht ab.

Ein Fahrer, der in Zürich eine Polizistin überfahren hatte, wurde zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Beschwerde des Lenkers gegen das Urteil wies das Bundesgericht nun ab.

Wie das Bundesgericht in seinem Urteil gestern Mittwoch kundgab, entspreche die Beschwerde den Begründungsanforderungen nicht ausreichend.

Im Februar 2020 fuhr der Fahrer mit Kollegen zum Strichplatz in Zürich-Altstetten. Den Wagen hatte er seinem Vater entwendet und war ohne Fahrausweis unterwegs.

Die Insassen des Wagens fotografierten auf dem Strichplatz Prostituierte, woraufhin die Polizei die Fahrenden kontrollieren wollte. Der Lenker versuchte zu fliehen, wobei er eine Polizistin überfuhr und mehrere Meter mitschliff.

Lenker soll Polizistin vor Tat zum Ausweichen aufgefordert haben

Wie diverse Medien und Agenturen berichten, wurde die Tat gerichtlich als vorsätzliche Tötung eingestuft. Zeugen hatten beobachtet, wie der Lenker die Polizistin zum Weggehen aufforderte, bevor er sie überfuhr. Der Täter hatte jedoch bestritten, die Kollision und das Mitschleifen bemerkt zu haben.

Das Gericht berief sich auf die Zeugenaussagen, das Unfallgutachten und die Annahme, dass die Kollision spürbar gewesen sein muss.

Die festgelegte Freiheitsstrafe von 14 Jahren sei laut dem Zürcher Obergericht keine Ermessensverletzung: Bei Festlegung des Urteils sei das teilweise Geständnis des Lenkers sowie seine «gewisse Reue» gegenüber der Polizistin mit einbezogen worden.

Auch wurde dessen Cannabisabhängigkeit, ADHS-Erkrankung und dissoziale Persönlichkeitsstörung berücksichtigt.

Kommentare

User #1607 (nicht angemeldet)

Die Strafe ist gerecht, finde ich. Er hat auf den Befehl der Polizistin nicht angehalten und hat ihr Befohlen weg zu gehen, geht's noch !! Und dann überfährt er sie einfach. Der hätte nie mehr Respekt vor der Polizei gehabt. So kann er es eventuell noch lernen. Schliesslich ist eine Polizistin gleich viel Wert wie ein Polizist, es sind alles Menschen, die Ihren Job machen.

User #4968 (nicht angemeldet)

Im verhältniss zu anderen urteilen ist das schon sehr hart. Der wird sich nie mehr richtig resozialisieren lassen. Die hälfte der strafe wäre genug gewesen.so bezahlen wir steuerzahler zuerst die haft und dann lebt der täter weiter auf staatskosten da ihn niemand einstellt nwch 14 jahren haft.

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