Zürich: Wucher! Freiheitsstrafe für Vermieterin
Eine Frau ist wegen gewerbsmässigen Wuchers verurteilt worden. Sie untervermietete unter anderem in Zürich überteuerte Zimmer an sozial Benachteiligte.

Das Wichtigste in Kürze
- Weil sie Zimmer viel zu teuer untervermietete, wurde eine Frau verurteilt.
- Die verlangten Mieten lagen teilweise mehr als 150 Prozent über dem üblichen Mietzins.
- Deshalb wurde der Vermieterin vom Bundesgericht eine bedingte Freiheitsstrafe aufgebrummt.
Weil sie Zimmer zu Wucherpreisen vermietete, ist eine Frau vom Bundesgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. In Zürich und Spreitenbach hatte sie insgesamt 42 Menschen Zimmer zu überteuerten Preisen vermietet, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.
Die Mieter befanden sich dem Gericht zufolge in einer Notlage. Viele waren Asylsuchende oder vorläufig aufgenommene Geflüchtete mit geringen Deutschkenntnissen.

Die verlangten Mieten lagen meist mehr als 25 Prozent über dem üblichen Mietzins. In einigen Fällen sollen es sogar bis zu 158 Prozent mehr gewesen sein.
Grosse Wohnungen angemietet, Zimmer dann teuer untervermietet
Das Geschäftsmodell der Vermieterin: Sie mietete selbst drei grosse Wohnungen an und vermietete die einzelnen Zimmer dann weiter. Eine Sieben-Zimmer-Wohnung soll sie sogar umgebaut haben, sodass sie neun Zimmer vermieten konnte.
Pro Zimmer verlangte sie zwischen 900 und 1260 Franken. Einige Zimmer wiesen erhebliche Mängel wie Schimmel, Kakerlaken und Rattenspuren auf.
Laut Mieterverband ist Mietwucher ein verbreitetes Problem. Larissa Steiner vom Mieterverband Zürich schätzt gegenüber dem «Tagesanzeiger»: «Allein in der Stadt Zürich gibt es gemäss unserer Einschätzung mehrere Hundert Mietverhältnisse, die den Straftatbestand des Wuchers erfüllen.»
Betroffen sind einerseits sozial Benachteiligte wie Asylsuchende. Andererseits aber auch gut verdienende ausländische Fachkräfte, die dringend eine Wohnung brauchen.