Stadt Zürich

Zürich: Zechprellerin (62) kassiert 44. Verurteilung!

Ines Biedenkapp
Ines Biedenkapp

Zürich,

Eine 62-jährige Frau wurde wegen Zechprellerei und anderen Delikten zu 110 Tagen Haft verurteilt. Sie beharrt darauf, dass umsonst Essen ein Menschenrecht sei.

Zechprellerin bevorzugt nobles Essen
Die 62-jährige Zechprellerin beharrt darauf, dass umsonst Essen ein Menschenrecht sei. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 62-jährige Frau wurde unter anderem wegen Zechprellerei zu 110 Tagen Haft verurteilt.
  • Die Angeklagte ist dabei kein unbeschriebenes Blatt. Es war bereits ihre 44. Verurteilung.

Die Beschuldigte konsumierte vor einem Jahr in einem Viersternehotel am Flughafen Zürich Speisen und Getränke im Wert von 122 Franken.

Sie verliess danach das Restaurant, ohne zu bezahlen. Der «Tagesanzeiger» berichtet unter anderem über den Vorfall.

Drei Strafbefehle wurden in der Folge ausgestellt, auch wegen Hausfriedensbruchs, da die heute 62-Jährige in dem Etablissement bereits Hausverbot hatte.

Es war nicht das erste Mal, dass die Frau ins Visier der Justiz geriet.

Lange Vorgeschichte mit der Justiz

Seit 2006 steht die Deutsche regelmässig vor Gericht. Sie hat bereits 43 Vorstrafen angesammelt, bevor sie erneut im Flughafenhotel auffiel.

Tisch mit benutztem Geschirr
Die Beschuldigte isst gerne gutes Essen, verlässt das Restaurant aber auch mal ohne zu bezahlen. (Symbolbild) - keystone

Zu ihren Vergehen gehören: rechtswidrige Einreise, Hausfriedensbruch und eben auch Zechprellerei. Die Beschuldigte bevorzugt teure Unterkünfte und gönnt sich gerne Champagner umsonst.

Vor dem Bezirksgericht Bülach wehrte sich die Angeklagte gegen die drei Strafbefehle.

Sie argumentierte gemäss «Tagesanzeiger»: «Gut essen ist keine Straftat.» Zudem verlangte sie eine Entschädigung von 650'000 Franken für die zuvor erlittene «Zeit im Folterknast».

Ihr Anwalt erklärte: «Meine Mandantin ist der Ansicht, sich zu verpflegen, sei ein Menschenrecht.» Er forderte einen vollumfänglichen Freispruch.

Es sei sehr wohl die Absicht der Angeklagten gewesen, die Rechnung zu begleichen. Gemäss dem Anwalt wollte seine Mandantin in das Hotel einchecken und später das Ganze auf die Zimmerrechnung setzen.

Urteil und Reaktion

Das Gericht verurteilte die Frau wegen Zechprellerei und den anderen Delikten zu 110 Tagen Freiheitsstrafe und einer Busse von 300 Franken. Die Richterin begründete das Urteil mit den Worten: «Sie hätten gar nicht bezahlen können, Sie waren mittellos.»

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Die Verurteilte reagierte aufgebracht auf das Urteil. Sie kündigte an, Berufung einzulegen.

Kommentare

User #4451 (nicht angemeldet)

Die realitätsfremden EU-Richter in Strassburg werden der bestimmt rechtgeben

User #3002 (nicht angemeldet)

Nach der 44. Verurteilung! - eine laecherlich geringe Strafe. Kein Wunder geht das staendig so weiter!

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