Zürich: Zechprellerin (62) kassiert 44. Verurteilung!
Eine 62-jährige Frau wurde wegen Zechprellerei und anderen Delikten zu 110 Tagen Haft verurteilt. Sie beharrt darauf, dass umsonst Essen ein Menschenrecht sei.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine 62-jährige Frau wurde unter anderem wegen Zechprellerei zu 110 Tagen Haft verurteilt.
- Die Angeklagte ist dabei kein unbeschriebenes Blatt. Es war bereits ihre 44. Verurteilung.
Die Beschuldigte konsumierte vor einem Jahr in einem Viersternehotel am Flughafen Zürich Speisen und Getränke im Wert von 122 Franken.
Sie verliess danach das Restaurant, ohne zu bezahlen. Der «Tagesanzeiger» berichtet unter anderem über den Vorfall.
Drei Strafbefehle wurden in der Folge ausgestellt, auch wegen Hausfriedensbruchs, da die heute 62-Jährige in dem Etablissement bereits Hausverbot hatte.
Es war nicht das erste Mal, dass die Frau ins Visier der Justiz geriet.
Lange Vorgeschichte mit der Justiz
Seit 2006 steht die Deutsche regelmässig vor Gericht. Sie hat bereits 43 Vorstrafen angesammelt, bevor sie erneut im Flughafenhotel auffiel.

Zu ihren Vergehen gehören: rechtswidrige Einreise, Hausfriedensbruch und eben auch Zechprellerei. Die Beschuldigte bevorzugt teure Unterkünfte und gönnt sich gerne Champagner umsonst.
Vor dem Bezirksgericht Bülach wehrte sich die Angeklagte gegen die drei Strafbefehle.
Sie argumentierte gemäss «Tagesanzeiger»: «Gut essen ist keine Straftat.» Zudem verlangte sie eine Entschädigung von 650'000 Franken für die zuvor erlittene «Zeit im Folterknast».
Ihr Anwalt erklärte: «Meine Mandantin ist der Ansicht, sich zu verpflegen, sei ein Menschenrecht.» Er forderte einen vollumfänglichen Freispruch.
Es sei sehr wohl die Absicht der Angeklagten gewesen, die Rechnung zu begleichen. Gemäss dem Anwalt wollte seine Mandantin in das Hotel einchecken und später das Ganze auf die Zimmerrechnung setzen.
Urteil und Reaktion
Das Gericht verurteilte die Frau wegen Zechprellerei und den anderen Delikten zu 110 Tagen Freiheitsstrafe und einer Busse von 300 Franken. Die Richterin begründete das Urteil mit den Worten: «Sie hätten gar nicht bezahlen können, Sie waren mittellos.»
Die Verurteilte reagierte aufgebracht auf das Urteil. Sie kündigte an, Berufung einzulegen.