Nach Zechprellerei! Anwalt aus Zürich schlägt Wirtin zusammen
Eine Nacht in Deutschland hat für einen Zürcher Anwalt grosse Konsequenzen: Er brach die Rippen einer Wirtin – und wird deshalb nicht mehr als Anwalt arbeiten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher Anwalt wollte in Deutschland die Zeche prellen.
- Weil ihn die Wirtin aufhielt, schlug er sie zusammen.
- Nun wurde er deswegen aus dem Schweizer Anwaltsregister entfernt.
Ein pensionierter Anwalt aus Zürich hat sich im Sommer 2020 in einer deutschen Gaststätte daneben benommen: Nachdem er Wein im Wert von 17.50 Euro konsumiert hatte, versuchte er zu gehen, ohne zu bezahlen. Als die Wirtin ihn zur Rechenschaft ziehen wollte, eskalierte die Situation.
Der Mann schlug die Wirtin so heftig, dass ihre Brille zerbrach und sie stürzte. Danach trat er ihr in den Brustkorb und brach ihr dadurch zwei Rippen.
Ein deutsches Gericht verurteilte ihn daraufhin wegen Betrug, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine unbedingte Geldstrafe zu 180 Tagessätzen à 150 Euro.
Prallgefüllter Strafregisterauszug
Zurück in Zürich wurde der Fall durch einen anderen Rechtsanwalt bekannt gemacht, wie der «Tagesanzeiger» berichtet. Die Behörden forderten den Mann auf Stellung zu nehmen – zunächst ohne Erfolg.
Erst als Ende 2022 ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet wurde und seine Löschung aus dem Anwaltsregister drohte, reagierte der Mann. Sein Strafregisterauszug war prall gefüllt: Immer wieder war er im Strassenverkehr auffällig geworden – durch überhöhte Geschwindigkeit sowie verbale und körperliche Aggressionen.
Aus dem Register gelöscht
Für die Aufsichtskommission war klar: Dieser Mann hatte das Vertrauen verloren. Um den Ruf des Berufsstandes zu schützen, musste er aus dem Anwaltsregister gelöscht werden. Das Verwaltungsgericht stimmte diesem Entscheid zu.
Die Argumente des Anwalts, er habe sich in einer «Lebenskrise» befunden, wurden vom Gericht abgelehnt. Die subjektiven Umstände könnten die Taten nicht relativieren.
Das Gericht wies die Beschwerde ab und verhängte zusätzlich Gebühren von 2200 Franken gegen den Anwalt. Der Entscheid ist rechtskräftig.