OECD-Steuer: Schneider-Schneiter (Mitte) will Kantonen Geld lassen
Bald wird im Parlament die OECD-Mindeststeuer behandelt. Streitpunkt ist die Verteilung des Geldes. Ein Gastbeitrag von Elisabeth Schneider-Schneiter.
Das Wichtigste in Kürze
- Die OECD will multinationale Unternehmen global gleich besteuern.
- Jetzt muss auch die Schweiz diese Mindeststeuer für Konzerne einführen.
- Im Gastbeitrag erklärt Elisabeth Schneider-Schneiter (Mitte), wie das Geld verteilt wird.
Alle sind sich einig: endlich Steuergerechtigkeit! Die Mindeststeuer von OECD und G20 nimmt multinationale Konzerne stärker in die Pflicht. Und die Schweiz zieht mit. Doch die Linke sieht wieder einmal rot und orakelt über eine Bevorteilung der reichen Kantone. Der aktuelle Umverteilungswahn gefährdet das politische Geschäft.
Der Bundesrat hat beschlossen, die von der OECD und den G20-Staaten vereinbarte Mindeststeuer von 15 Prozent für internationale Unternehmen mit Umsätzen über 750 Millionen Euro mit einer Verfassungsänderung umzusetzen.
Eine temporäre Verordnung soll sicherstellen, dass die Mindeststeuer auf den 1. Januar 2024 in Kraft tritt und unser Land den globalen Fahrplan einhalten kann. Das angepasste Bundesgesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen, also dürfte im 2023 eine Volksabstimmung stattfinden. So weit, so gut.
Aufteilung der Steuergelder kontrovers
Gar nicht gut ist die Ausrichtung der gegenwärtigen politischen Debatte. Obwohl für einmal alle der Reform grundsätzlich zustimmen, macht die Linke eine Nebensächlichkeit zur Gretchenfrage: Wie sollen die erwarteten Mehreinnahmen von 1 bis 2,5 Milliarden Franken pro Jahr zwischen Kantonen und Bund aufgeteilt werden?
Der Bundesrat sieht eine Verteilung von 25 Prozent an den Bund und 75 Prozent an die Kantone vor. Auf Bundesebene ist die Reform sowieso haushaltsneutral, da die Mehreinnahmen abzüglich Mehrausgaben für den Finanz- und Lastenausgleich in eine Spezialfinanzierung für zusätzliche Standortmassnahmen fliessen sollen.
Derzeit lässt sich nicht genau sagen, wie hoch die erwarteten Mehreinnahmen in den einzelnen Kantonen sein werden. Sie fallen jedenfalls dort an, wo viele Multinationale domiziliert sind, also in Zug, Basel-Stadt und – laut einer Studie der SP – in Zürich und Aargau.
Diese Kantone weisen eine hohe Konzerndichte auf und werden die Gewinnsteuersätze besonders stark erhöhen müssen; weshalb sie auch mehr einnehmen dürften. Das ist gemäss SP ungerecht. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.
Über den nationalen Finanzausgleich (NFA) werden bekanntlich ungleich verteilte Finanzen ausgeglichen, daher der Name. Sollte mehr Geld aus der Mindeststeuer zum Bund fliessen, fahren gerade wirtschaftlich schwächere Kantone wie Wallis, Jura oder Uri schlechter. Sie haben ein nachvollziehbares Interesse daran, dass die Umverteilung via NFA möglichst stark zunimmt; dass also die Mehreinnahmen in den Kantonen bleiben.
Mit dem Fokus auf ein Luxusproblem riskieren die Wortführenden, dass Uneinigkeit darüber die gesamte Vorlage zu Fall bringt. Das wäre ebenso dumm wie fatal. Vielmehr sollten wir uns darauf konzentrieren, die OECD-Steuerreform rasch und ohne Mehrbelastung für die regionale Wirtschaft umzusetzen, damit sich diese für den Standortwettbewerb der Zukunft optimal positionieren kann.
Nur so halten wir Arbeitsplätze, Forschungsleistung und Steuersubstrat im Land. Davon profitieren direkt oder indirekt alle Kantone und damit alle Menschen in der Schweiz.