Philip C. Brunner (SVP): JA zur OECD-Mindestbesteuerung im Juni
In diesem Gastbeitrag geht der Zuger SVP-Fraktionspräsident Philip C. Brunner auf die OECD-Reform ein. Die Schweiz wird im Juni darüber abstimmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 18. Juni 2023 wird die Schweiz über die Mindestbesteuerung von Grossunternehmen abstimmen.
- Schweizweit sind vom neuen Gesetz rund 200 inländische Unternehmen betroffen.
- Dieser Gastbeitrag zeigt auf, welche Vorteile das Gesetz auch für Zug mit sich bringt.
Rund 140 Staaten haben sich darauf geeinigt, eine Mindestbesteuerung für Grossunternehmen einzuführen. Die OECD-Reform sieht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle internationale Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro vor.
In der Schweiz sind rund 200 inländische Unternehmen und etwa 2000 ausländische Tochtergesellschaften davon betroffen, darunter auch viele Grossunternehmen im Kanton Zug. Die allermeisten hiesigen Firmen sind allerdings von einer zukünftigen OECD-Mindestbesteuerung gar nicht betroffen und werden wie bisher besteuert.
Wenn die Besteuerung im Staat der Muttergesellschaft (zum Beispiel in der Schweiz) niedriger ist, könnten die Staaten der Tochtergesellschaften dies ausgleichen und die Differenz erheben.
Damit diese Gelder die Schweiz nicht verlassen, soll eine nationale Ergänzungssteuer eingeführt werden, womit eine 15-prozentige Mindestbesteuerung erreicht wird. Dies haben National-und Ständerat mit satten Mehrheiten beschlossen.
Zusammenarbeit von Kantonen und Bund
Diese ergänzende Steuer wird von den Kantonen erhoben, obwohl sie formell als Bundessteuer konzipiert ist. Die Berechnung der jeweiligen Steuerlast wird aber vom Bund durchgeführt, da die Kantone keine Einsicht in die schweizweite Besteuerung und die Höhe des Umsatzes haben.
Diese neue Steuer wird der Schweiz und auch Zug zusätzliche Einnahmen bringen. Die zusätzlich erhobenen Einnahmen werden wie folgt aufgeteilt: 75 Prozent der Einnahmen gehen an den Kanton und 25 Prozent an den Bund.
Kantone, die durch diese Reform einen Verlust ihrer Standortattraktivität erleiden, erhalten so die finanziellen Mittel, um den Verlust auszugleichen. Dies liegt auch im Interesse des Bundes, da auch der Bundeshaushalt von der Attraktivität der Kantone profitiert.
Eine unterschiedliche Besteuerung von grossen und kleinen Unternehmen ist momentan verfassungswidrig. Zudem fällt die Besteuerung in den Zuständigkeitsbereich der Kantone, weshalb die Mindeststeuer einen Eingriff in die Steuerhoheit der Kantone darstellt. Daher ist eine Änderung der Verfassung erforderlich. Die SVP unterstützt diese OECD-Mindestbesteuerung vor allem damit die zusätzlich erhobenen Steuergelder in der Schweiz bleiben.