Kolumne

Thomas Matter (SVP): Klima-Klägerinnen und die Folgen

Thomas Matter
Thomas Matter

Goldküste,

Nau.ch-Kolumnist Thomas Matter (SVP) kommentiert den Entscheid des EMRK zu den Klimaseniorinnen. Der Nationalrat warnt vor weiteren Klagen.

Thomas Matter
Thomas Matter (SVP) schreibt regelmässig Kolumnen auf Nau.ch. - zVg

Das Wichtigste in Kürze

  • Thomas Matter ist SVP-Nationalrat. Er schreibt Kolumnen auf Nau.ch.
  • Matter verurteilt den Entscheid des EMRK zu den Klimaseniorinnen.
  • Der Bundesrat hätte dem Urteil aus Strassburg entgegentreten müssen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EMRK) hat die Schweiz verurteilt, weil sie angeblich Menschenrechte von Seniorinnen verletze. Deren Privat- und Familienleben sei durch die zu zögerliche Klimapolitik gefährdet.

Ich zweifle sehr, ob ausgerechnet diese Klimaseniorinnen berufen waren, eine Gemeinschaftsklage in Strassburg einzureichen, nachdem sie vor Bundesgericht abgeblitzt sind.

Jedenfalls haben diese älteren Damen in ihrem Leben weit mehr Kohlendioxid in die Atmosphäre ausgestossen, als es die heutigen Jungen tun.

Denn sie sind mit ihren Autos noch ohne Katalysatoren in der Welt herumgefahren, haben Öl verheizt, was das Zeug hält, und weit umweltschädlichere Güter konsumiert, als wir sie heute kennen.

Klimaseniorinnen
Die Klimaseniorinnen freuen sich über das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EMRK). - keystone

Das Strassburger Urteil zeigt die Absurdität eines Rechtssystems, in dem Einzelne ganze Staaten verklagen können.

In unserer direkten Demokratie ist die Rechtsprechung in Sachen Menschenrechte besonders stossend. Denn bei uns haben die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Stimmzettel das letzte Wort. Was sie entscheiden, gilt. Denn wir wollen keinen Staat, in dem ein paar wenige Richter über Millionen Menschen entscheiden.

Lob für SVP-Bundesrat Rösti

Es wäre am Schweizer Bundesrat, der Verurteilung aus Strassburg entschieden entgegenzutreten. Doch unsere Regierung schweigt. Eine Ausnahme als mutiger Kritiker ist SVP-Bundesrat Albert Rösti.

Dieser hat nämlich deutsch und deutlich festgehalten: «Ich sehe hier eine Verschiebung der Gewaltenteilung, eine Stärkung der Judikative. Es ist nicht vereinbar mit einer direkten Demokratie, hier beschliesst das Volk am Schluss, welche Massnahmen effektiv getroffen werden.»

Wurde das Urteil gefällt, weil Klimafragen «im Trend» sind?

Tatsächlich ist es die Aufgabe von Gerichten, Recht zu sprechen, nicht Politik zu betreiben. Umso gefährlicher, aber auch entlarvender ist der Kommentar der früheren Richterin am Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (EGMR), Helen Keller, in der NZZ, wonach die Umweltverbände eine immer wichtigere Rolle im Umwelt- und Klimarecht spielen: «Der EGMR hat diesen internationalen Trend nun aufgenommen und in diesem neuen Urteil angewandt. Deshalb ist dieses Urteil wegweisend.»

Man traut seinen Ohren kaum. Entscheidend für das Urteil war also ein «internationaler Trend». Gemäss «internationalen Trends» soll künftig Recht gesprochen werden.

Finden Sie es gut, dass die Schweizer Klimaseniorinnen gewonnen haben?

Je nachdem, was gerade Trend – also in Mode – ist. Wir können uns vorstellen, was dies für die Rechtssicherheit und die Verlässlichkeit eines Staatswesens bedeuten würde.

Umso wichtiger ist es, dass wir uns wieder auf die Werte unserer Schweiz besinnen: Recht ist das, was Volk und Stände für richtig erachten. Nebst dem zwingenden Völkerrecht, das die Schweiz ohnehin seit Langem beachtet.

Sollte sich der Bundesrat nicht zu einer klaren Verurteilung des neusten Klimaurteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durchringen, werden sich gewiss Bürgerinnen und Bürger finden, die dieses Urteil für eine andere Klage benützen: Sie könnten nämlich in Strassburg vorstellig werden, der Schweizer Ausstieg aus der Kernkraft sei mit den Pariser Klimazielen und dem Schutz der Menschen vor CO2 nicht vereinbar.

Sie könnten einklagen, dass unser Land per sofort auf den Kernkraftausstieg verzichtet und keine Kernkraftwerke mehr abstellt, sondern im Gegenteil solche projektiert und realisiert.

Zum Autor: Thomas Matter ist SVP-Nationalrat und Unternehmer aus dem Kanton Baselland. Heute lebt er mit seiner Frau und seinen vier Töchtern in Meilen ZH.

Kommentare

User #3163 (nicht angemeldet)

Der EGMR-Richter Zünd hat das richtige Urteil getroffen.

User #4562 (nicht angemeldet)

Das Bundesamt für Justiz erkennt das Urteil des EGMR als rechtlich bindend an. Noch Fragen?

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