Bussen drohen: Achtung bei Rettungswesten und Böötli-Beschriftung
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Böötlen gibt es einiges zu beachten.
- An Bord müssen Rettungswesten mitgeführt, das Boot richtig gekennzeichnet werden.
- Die Polizei bestraft regelwidriges Böötlen mit Bussen bis zu 50 Franken.
Bis zu 35 Grad! Der Schweiz steht ein Hitze-Wochenende bevor – es ist perfektes Wetter zum Böötlen.
Aber aufgepasst: Auch auf dem Wasser gibt es einige Regeln. Obwohl diese in der Realität – und oftmals in Kombination mit nicht wenig Alkohol – nur selten eingehalten werden.
Rettungswesten tragen nur die wenigsten, wie ein Blick vor Ort zeigt. Obwohl dies seit Kurzem obligatorisch ist.
«Jede Person an Bord muss eine eigene Rettungsweste dabeihaben», erklärt Marc Surber, Mediensprecher der Stadtpolizei Zürich. So will man die Sicherheit erhöhen.
Jedoch sind nicht alle Schwimm-Hilfen zugelassen. «Eine Rettungsweste muss 75 Newton Auftrieb und einen Kragen haben», so Surber weiter.
Der zweite wichtige Punkt für Böötler ist die Beschriftung des Bootes mit Namen, Vornamen und Adresse des Eigentümers oder Halters. «In den vergangenen Jahren haben wir immer mal wieder ein verlassenes Boot an einer Wehr oder sonst wo gefunden. Das löste stets eine Suchaktion aus, und das wollen wir verhindern, indem wir die entsprechenden Personen kontaktieren können.»
Erwischt die Polizei jemanden, der sich nicht an die Regeln hält, werden Bussen ausgestellt: «Das Nicht-Anschreiben des Bootes kostet 40 Franken. Für das Nicht-Mitführen von Schwimmwesten gibt es eine 50-Franken-Busse.»
Zu unterlassen sei auch das Zusammenbinden von mehreren Booten.