Karin Keller-Sutter kontert bei EU Waffenrecht die SVP aus
Das Wichtigste in Kürze
- Am 19. Mai stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Einführung der EU-Waffenrichtlinie ab.
- Stellt sich die Schweiz gegen eine entsprechende Revision droht das Schengen-Aus.
- Justizministerin Karin Keller-Sutter präsentierte heute die pro Argumente des Bundesrates.
Weder für Soldaten, Sportschützen, noch für Jäger ändere sich etwas, hält Justizministerin Karin Keller-Sutter fest und betont: «Niemand wird entwaffnet!» Auch Schweizer Schiessveranstaltungen von langer Tradition würden erhalten bleiben: «Weder das Feldschiessen, das Obligatorische oder das Knabenschiessen, ist von der Teilrevision bedroht.» Und auch der wettkampfmässige Schiess-Sport sei nicht gefährdet.
Mehr administrativer Aufwand
Ändern werde sich lediglich der administrative Zugang zu halbautomatischen Waffen. Gemäss dem neuen Waffenrecht wären halbautomatische Gewehre verboten. Jedenfalls wenn sie über ein Magazin von mehr als zehn Schuss oder Pistolen mit über zwanzig Schuss verfügen.
Für den Kauf bräuchte es künftig eine Ausnahmebewilligung statt eines Waffenerwerbsscheins. Wer bereits eine solche Waffe besitzt, müsste dies den kantonalen Behörden melden.
Nach fünf und zehn Jahren müssen Besitzer solcher Waffen nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder regelmässig schiessen. Wer nach dem Militärdienst das Sturmgewehr direkt übernehmen will, kann das weiterhin tun. Auch für Jäger ändert sich nichts.
«Es ist kein Terrorbekämpfungspaket»
Die EU hat ihre Waffenrechtlinie nach den Terroranschlägen von Paris verschärft. Gegner argumentieren, dass mit den Massnahmen kein Sicherheitsgewinn erreicht werde. Schliesslich würden sich Terroristen nicht an ein Waffenrecht halten.
Laut Keller-Sutter handle es sich in erster Linie auch nicht um ein «Terrorbekämpfungspaket». Es gehe vor allem um den Informationsaustausch: «Wir müssen wissen, wer eine Waffe besitzt und wer das auch darf.»
Mit dem herkömmlichen Waffenrecht wäre es einer ausländischen Person derzeit möglich, in der Schweiz eine Waffe zu erwerben. Auch wenn die Person in ihrem Herkunftsland als gefährlich gelte. Ausserdem könne durch die Gesetztesrevision die Herkunft einer Waffe einfacher festgestellt werden.
Bedeutet ein Nein zur Revision das Schengen-Aus?
Das geänderte Gesetz enthalte nichts, was es rechtfertigen könnte, das Schengen-Abkommen aufs Spiel zu setzen, sagte Keller-Sutter. Bei einem Nein endet die Zusammenarbeit automatisch, es sei denn, die EU-Kommission und die Staaten der EU würden der Schweiz alle innert 90 Tagen entgegenkommen.
«Und ich habe nicht den Eindruck, dass die EU momentan in Kompromiss-Laune ist», hält Karin Keller-Sutter fest. Wird das Waffengesetz abgelehnt werde die Schweiz zur Bittstellerin, das wolle der Bundesrat vermeiden.
Kommt dazu: Auch das Dublin-System steht auf dem Spiel. «Wäre die Schweiz nicht mehr dabei, würde sie zu einem super Attraktivitäts-Pol für Asylbewerber.» Sie könnte diese dann nicht mehr ins Erstaufnahmeland zurückweisen.