Arbeitslosigkeit bei über 50-Jährigen bleibt ein Problem
Die Arbeitslosigkeit in der Schweiz ist merklich zurückgegangen, auch bei über 50-Jährigen. Allerdings gibt es immer mehr über 50, die Sozialhilfe beziehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Quote der Arbeitslosen über 50 Jahre ist in den letzten Jahren gesunken.
- Gleichzeitig ist die Sozialhilfequote bei den über 50-Jährigen gestiegen.
Die Arbeitslosenquote in der Schweiz sinkt. Im Mai waren 2,3 Prozent der Schweizer auf den RAV als arbeitslos gemeldet. Egal ob bei jungen oder älteren Stellensuchenden: Die Quote ist in den letzten Jahren zurückgegangen.
Konkret: Lag die Arbeitslosenquote der Ü50 im Mai 2016 noch bei 3,1 Prozent, liegt sie aktuell bei 2,2 Prozent. Damit liegt die Quote leicht unter dem Durchschnitt.
Der Gewerkschafts-Dachverband Travail Suisse hält das Problem älterer Arbeitsloser nicht für gelöst. Denn: «Die Anzahl arbeitsloser über 50-Jähriger war Ende 2018 immer noch höher als 2013», sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik.
Sozialhilfequote deutlich gestiegen
Und nicht nur das: «Über die letzten zehn Jahre ist die Sozialhilfequote bei den über 56-Jährigen markant gestiegen.»
Das zeigen die letzten Zahlen des Bundes: Zwischen 2011 und 2017 stieg die Quote von 2,5 auf 3,2 Prozent. Das entspricht einer Zunahme von 28 Prozent und liegt damit deutlich über dem durchschnittlichen Anstieg von 10 Prozent.
Mehrere Untersuchungen kommen zum Schluss, dass sich ältere Stellensuchende benachteiligt fühlen. Bei Travail Suisse spürt man kein Umdenken in der Wirtschaft. «Im Gegenteil: es wirkt eher so, als ob die Hemmung, ältere Arbeitnehmende zu entlassen, in den letzten Jahren abgenommen hätte.»
Fischer hält fest, dass der Bundesrat mit den kürzlich beschlossenen Massnahmen «wichtige Schritte» unternommen hat, um ältere Arbeitnehmer zu unterstützen. So soll etwa die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung gefördert werden.
Einen Kündigungsschutz hält Fischer für prüfenswert, sieht aber Risiken. Etwa, dass ältere Arbeitnehmer mit verlängertem Kündigungsschutz nicht mehr angestellt oder vor Inkrafttreten entlassen werden.