Bericht: Auswertung deutscher Alexa-Aufzeichnungen an polnischen Küchentischen

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Deutschland,

Deutsche Sprachaufzeichnungen des digitalen Assistenten Alexa von Amazon werden einem Zeitungsbericht zufolge unter anderem von polnischen Zeitarbeitern in Heimarbeit ausgewertet.

Amazon-Lautsprecher mit Alexa-Software
Amazon-Lautsprecher mit Alexa-Software - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeitarbeiter können laut «Welt am Sonntag» Sprachbefehle zuhause abhören.

Die Zeitarbeitsfirma Ranstad Polen habe noch bis Freitag entsprechende Stellen ausgeschrieben, berichtete die «Welt am Sonntag». Als Qualifikation seien lediglich Sprachkenntnisse verlangt worden.

Ein in dem Programm tätiger Zeitarbeiter wird von der Zeitung mit den Worten zitiert, es handele sich um einen «Hausfrauenjob». Er arbeite ebenso wie viele seiner Kollegen vom Küchentisch aus.

Amazon bestätigte der Zeitung, dass es «einigen Mitarbeitern» gestattet sei, ausserhalb einer besonders geschützten Umgebung zu arbeiten. Dabei würden aber «strenge Sicherheitsmassnahmen» gelten sowie «Richtlinien, an die sich jeder Mitarbeiter halten muss». Insbesondere die Tätigkeit an öffentlichen Orten sei untersagt.

Amazon lässt Menschen Sprachbefehle an Alexa abtippen, die von dem digitalen Assistenten nicht oder falsch verstanden wurden. So soll die Spracherkennung optimiert werden. Wie die «Welt am Sonntag» weiter berichtete, kündigte Amazon in der Nacht zum Samstag an, dass Nutzer diesem Vorgehen künftig widersprechen können. Ihre Sprachbefehle seien dann für die Nachbearbeitung durch Menschen gesperrt.

Zuletzt hatte der Umgang mit den Sprachaufzeichnungen digitaler Assistenten vermehrt für Diskussionen gesorgt. Die Hamburger Datenschutzbehörde erhielt nach Angaben vom Donnerstag vom Internetkonzern Google im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Zusicherung, dass für weitere drei Monate keine solchen Mitschnitte von Mitarbeitern ausgewertet werden.

Die Datenschutzbehörde rief die für andere Anbieter zuständigen Behörden auf, ähnliche Verfahren einzuleiten. Die Nutzung derartiger Assistenten sei mit Blick auf die Privatsphäre «hoch risikoreich».

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