BGH-Urteil zur Haftung von Anbietern für Kundenbewertungen bei Amazon
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Donnerstag (09.00 Uhr) darüber, inwieweit Anbieter auf Handelsplattformen wie Amazon für Produktbewertungen von Kunden haften.
Das Wichtigste in Kürze
- Weil es keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit gibt, hatte sich der Anbieter verpflichtet, entsprechende Werbung zu unterlassen..
Strittig ist, ob die auf einer Händlerseite veröffentlichten Kundenaussagen als Werbung angesehen werden können. Im konkreten Fall bot ein Händler auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes zur Schmerzbehandlung an. (Az. I ZR 193/18)
Weil es keinerlei Nachweise für die Wirksamkeit gibt, hatte sich der Anbieter verpflichtet, entsprechende Werbung zu unterlassen. Allerdings sprachen Kunden in ihren Bewertungen von einer schmerzlindernden Wirkung. Ein Wettbewerbsverband klagte dagegen auf Unterlassung. Der BGH musste deshalb prüfen, ob sich eine Unterlassungsklage auch auf Kundenbewertungen beziehen kann.