Bundesrat legt neues Gesetz für unterirdischen Gütertransport vor
Der Bundesrat legt ein Gesetz für einen unterirdischen Gütertransport vor. Ein dreispuriger Tunnel soll die grossen Schweizer Logistikzentren verbinden.
Das Wichtigste in Kürze
- Mehrere Schweizer Unternehmen wollen einen unterirdischen Gütertransport-Tunnel bauen.
- Einen entsprechenden Gesetzesentwurf wurde heute vom Bundesrat vorgelegt.
- Der Bund will den Bau und den Betrieb nicht mitfinanzieren.
Güter sollen in der Schweiz künftig auch unterirdisch durchs Land transportiert werden können. Der Bundesrat hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf ans Parlament verabschiedet. Demnach soll der Zugang zur Güter-U-Bahn allen zu den gleichen Bedingungen offenstehen.
Der Bund wird sich laut Mitteilung nicht an der Finanzierung von Bau und Betrieb entsprechender Anlagen beteiligen.
#BREntscheid 📦🚇 Der Bundesrat will #CargoSousTerrain ermöglichen und eine Schweizer Mehrheit an der Anlage sichern. Er legt seine Botschaft zum unterirdischen #Gütertransport dem @ParlCH vor: https://t.co/qrOYoVXzeV (BK) @UVEK @CST_aktuell @bav_oft_uft
— Bundesrat • Conseil fédéral • Consiglio federale (@BR_Sprecher) October 28, 2020
Über die gesamte Lebensdauer hinweg muss eine Schweizer Eigentümermehrheit an der Anlage sichergestellt werden.
Unterirdischer dreispuriger Tunnel
Ein unter anderem von Mobiliar, SBB, Post, Swisscom, Coop und Migros geplantes Vorhaben «Cargo sous terrain» sieht einen unterirdischen dreispurigen Tunnel zwischen wichtigen Logistikzentren im Mittelland und in der Nordwestschweiz vor.
Darin sollen Güter rund um die Uhr mit rund 30 Kilometern pro Stunde transportiert werden. Der Vollausbau soll ein Netz von 500 Kilometer umfassen und bis etwa 2045 abgeschlossen sein. Die Erstellungskosten werden auf 30 bis 35 Milliarden Franken geschätzt.