Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer von Kurzarbeit
Der Bundesrat verlängert die maximale Dauer der Kurzarbeit. Betriebe, die von der 2G-Plus-Pflicht betroffen sind, können die Massnahme wieder einführen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die 2G-Plus-Pflicht hat viele Firmen in wirtschaftliche Not gebracht.
- Der Bundesrat erlaubt ihnen deshalb erneut Kurzarbeit zu beziehen.
Der Bundesrat traf sich heute zu seiner wöchentlichen Sitzung. Dabei beschloss er neue Massnahmen im Bereich der Kurzarbeit.
Der Bundesrat verlängert Höchstbezugsdauer von Kurzarbeit bis in den sommer und spricht sich für summarische Abrechnungsverfahren aus. Zudem wurde für alle Betriebe die Karenzzeit und die Beschränkung auf vier Abrechnungsperioden für Arbeitsausfälle von über 85 Prozent aufgehoben.
Anspruch auf Kurzarbeit bis Ende März
Gute Nachrichten gibt es für alle jene Betriebe, die von der 2G-Plus-Regel betroffen sind. Auch sie dürfen wieder von der Kurzarbeit Gebrauch machen. Diese Regelung gilt rückwirkend ab dem 20. Dezember 2021.
Der Anspruch gilt für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen, Lernende und Arbeitnehmende auf Abruf in unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Die erwähnten Personengruppen haben faktisch so lange einen Anspruch auf KAE, wie auch die Regelung zur 2G+-Pflicht in Kraft ist. Jedoch längstens bis zum 31. März 2022.