Bundesrat will Kundenschutz bei Bankensanierung stärken
Der Bundesrat will bei Sanierungsverfahren für Banken den Einleger- und Kundenschutz stärken und die Systemstabilität fördern. Neu sollen Instrumente der Bankeninsolvenzverordnung, die in die Rechte von Eignern und Gläubigern der Bank eingreifen, auf Stufe Gesetz verankert werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Mit einer Anpassung des Pfandbriefgesetzes soll zudem die Funktionsfähigkeit des Schweizer Pfandbriefsystems bei der Insolvenz oder dem Konkurs einer Mitgliedbank gestärkt werden.
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom Freitag die Teilrevision des Bankengesetzes verabschiedet.
Im Weiteren sollen die Banken die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen gegenüber der Einlagensicherung nicht mehr in Form von zusätzlicher Liquidität absichern, sondern durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle. Dies diene dem besseren Schutz der Einleger, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats.
Auch soll die Frist zur Auszahlung der Gelder aus der Einlagensicherung verkürzt werden. Diese sollen innert sieben statt bisher 20 Tagen an den Konkursliquidator fliessen. Sobald dem Konkursliquidator die Zahlungsinstruktionen der Bankkunden vorliegen, würden diese ihre gesicherten Einlagen innert sieben Tagen ausgezahlt erhalten, heisst es weiter.
Angepasst werden soll zudem das Bucheffektengesetz. Verwahrungsstellen von Bucheffekten sollen verpflichtet werden, Eigen- und Kundenbestände getrennt zu führen. Sind diese bei einer ausländischen Verwahrungsstelle gebucht, so muss die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutz der dort gebuchten Bucheffekten treffen. Kundinnen und Kunden sollen zudem besser über diese Vorgänge informiert werden.
Das Parlament werde sich voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2020 erstmals mit der Vorlage befassen, heisst es weiter. Das Inkrafttreten der Vorlage sei frühestens per Anfang 2022 zu erwarten.