Coronavirus: Migros erteilt Masken-Rebell fünf Jahre Hausverbot
Seit Monaten trägt die Schweiz wegen des Coronavirus beim Einkaufen eine Maske. Noch immer wehren sich Kunden dagegen und kassieren ein fünfjähriges Hausverbot.
Das Wichtigste in Kürze
- In Einkaufsläden ist das Tragen einer Schutzmaske Pflicht.
- Mit einem gültigen Attest können sich Kunden der Pflicht entziehen.
- Die Migros griff bei Verweigerern bereits zur drastischen Massnahme des Hausverbots.
Anfang Juli preschte der Jura vor: Als erster Kanton der Schweiz führten die Jurassier eine Maskentragpflicht in Einkaufsläden ein. «Schon mühsam», hiess es damals noch. Heute gehört die Maske ins Gesicht wie das Körbchen an den gebeugten Ellbogen. Seit Mitte Oktober trägt sie die ganze Schweiz.
Doch es gibt Ausnahmen – erlaubte und unerlaubte. Wer aus medizinischen Gründen keine Masken zum Schutz vor dem Coronavirus tragen kann, holt sich beim Arzt ein Attest. Immer wieder fliegen jedoch nicht haltbare Masken-Dispensen auf. Darum hat der Bund im Januar die Bedingungen für die Atteste verschärft.
Wer aber gar kein Attest vorweisen kann oder will, dem drohen happige Sanktionen, wie ein neuer Fall zeigt. Auf Social Media kursiert ein Brief der Genossenschaft Migros Luzern, veröffentlicht durch die selbsternannten «Corona-Rebellen».
Inhalt des Briefes: Ein Hausverbot für fünf Jahre! Der Empfänger des Briefes hatte sich, wie er selber in einem Telegram-Chat preisgibt, geweigert, sein Maskenattest zu zeigen.
Das Verbot gilt gemäss dem Brief für sämtliche Migros-Filialen der Zentralschweiz, dazu gehören auch etwa Micasa- oder SportXX-Filialen. Auch darf die betroffene Person keine Restaurants oder Take-Aways mehr betreten.
Trotz Coronavirus mehrmals keine Maske? Verweigerer bleiben draussen
Auf Anfrage hält die Genossenschaft Migros Luzern fest, dass man sich zu konkreten Fällen nicht äussere. Eine Sprecherin bestätigt jedoch, dass es schon aufgrund der Maskenverweigerung zu mindestens einem Hausverbot von fünf Jahren gekommen ist.
Ein Hausverbot werde nur ausgesprochen, «wenn eine Kundin oder ein Kunde sich uneinsichtig zeigt; ausfällig wird, sich strafbar verhält und den Betrieb stört». Dies seien jedoch absolute Einzelfälle. Die Mehrheit der Zentralschweizer Kunden halte sich diszipliniert an die Maskentragpflicht zum Schutz vor dem Coronavirus.
Auch der Migros-Genossenschafts-Bund will keine konkreten Zahlen nennen, wie viele Hausverbote seit Einführung der Pflicht ausgesprochen wurden. Solche Fälle würden «verschwindend selten» vorkommen.
Auch gilt ein solches Verbot nicht automatisch für fünf Jahre. Dies wird individuell entschieden. Als weitere Kriterien nennt der Genossenschafts-Bund Personen, die die Sicherheit von Kunden, Mitarbeitern oder des Betriebes riskieren.
Auch kann ausfälliges Verhalten, das nach mehrmaligem Auffordern nicht eingestellt wird, ein Auslöser sein. Oder aber strafrechtliche Gründe wie Diebstahl.
Trage ein Kunde oder eine Kundin keine Maske, werde er oder sie von den Mitarbeitenden zunächst auf die Pflicht hingewiesen. Auch können Kunden eine einzelne Hygienemaske am Kundendienst für 50 Rappen pro Stück kaufen.
Hat ein Kunde ein ärztliches Attest, werde dies selbstverständlich respektiert. «Und der Kunde kann weiterhin bei uns einkaufen», so die Luzerner Sprecherin.
Für das Hausverbot des Corona-Rebellen erhält die Migros jedenfalls auf Twitter viel Lob. Einige User bedanken sich. Andere wiederum sagen, sie hätten sich bei der Migros wegen der «laschen Handhabung» punkto Coronavirus bereits beschwert.