Credit Suisse verzichtet auf Beschwerde gegen Bonus-Ausfall
Die Credit Suisse will nicht gegen den Ausfall von aufgeschobenen Boni für Kadermitarbeitende im Rahmen der Notrettung vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Credit Suisse geht nicht gegen den Ausfall von Boni im Rahmen der Notrettung vor.
- Die Grossbank hat ein entsprechendes Gesuch zurückgezogen.
Die Credit Suisse geht nicht gegen den Ausfall von aufgeschobenen Bonuszahlungen für Kadermitarbeitende im Rahmen der CS-Notrettung vor. Sie verzichtet auf eine Beschwerde gegen eine entsprechende Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVGer) und hat ein Gesuch um vorsorglichen gerichtlichen Rechtsschutz zurückgezogen.
Nach dem Rückzug des Gesuchs habe das Bundesverwaltungsgericht das entsprechende Verfahren abgeschrieben, teilte die Gerichtsbehörde am Dienstagabend mit. Der Entscheid kann nun noch beim Bundesgericht angefochten werden. Die Credit Suisse wollte am Mittwoch auf AWP-Anfrage die Angelegenheit nicht kommentieren.
AT1-Abschreibung gefordert
Die Finma hatte die Credit Suisse am 19. März im Rahmen der Notübernahme der angeschlagenen Bank durch die UBS angewiesen, sämtliche Additional-Tier-1-Kapitalinstrumente (AT1) abzuschreiben und zu löschen.
Die CS stellte sich allerdings zunächst auf den Standpunkt, dass die an AT1-Instrumente geknüpften Contingent Capital Awards (CCA) von der Massnahme nicht betroffen seien. Laut dem jüngsten CS-Geschäftsbericht waren Ende 2022 CCA im Wert von 360 Millionen Franken ausstehend.
In einer weiteren Verfügung vom 22. März lehnte die Finma die Sichtweise der CS allerdings ab und erklärte ausdrücklich, dass ihre Verfügung zur Abschreibung auch die CCA umfasse. Die Credit Suisse wandte sich in der Folge vom Bundesverwaltungsgericht mit einem Gesuch um vorsorglichen Rechtsschutz.
Das Gericht nahm das Gesuch entgegen, stellte als Bedingung aber die Einreichung einer Beschwerde gegen die Finma-Verfügung. Am 9. Mai teilte die CS jedoch dem Gericht mit, dass sie sich gegen eine Beschwerde entschieden habe.
Einzelne Manager gehen gegen Verfügung vor
Die Wertloserklärung der CCA könnte das Bundesverwaltungsgericht allerdings trotzdem weiterhin beschäftigen. So wollen offenbar auch einzelne CS-Manager gegen die Finma-Verfügung zur Wertloserklärung ihrer Boni vorgehen, wie Anfang Woche verschiedene Medien berichtet hatten. Auch gegenüber der Nachrichtenagentur AWP bestätigten Anwaltskanzleien, dass sie in dieser Sache von CS-Managern «aus verschiedenen Jurisdiktionen» kontaktiert worden seien.
Aufgeschobene Vergütungen in Form von «Contingent Capital Awards» wurden von der Credit Suisse seit 2014 an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Geschäftsführungs- und Direktorenebene angeboten, im Geschäftsjahr 2022 verzichtete die CS allerdings auf dieses Instrument. Im Jahr 2021 hatten allerdings noch knapp 5100 Angestellte solche CCA erhalten.
Die Wertloserklärung der AT1-Instrumente durch die Finma im Rahmen der CS-Notrettung hat bereits insgesamt zu Tausenden Beschwerden von Besitzern von AT1-Anleihen geführt. Beim Bundesverwaltungsgericht sind bis anhin rund 230 Beschwerden im Namen von insgesamt 2500 Beschwerdeführenden eingegangen.
Die Beschwerdeführer stellen sich auf den Standpunkt, dass die Abschreibung der Anleihen nicht erforderlich gewesen sei, weil die CS die regulatorischen Kapitalanforderungen jederzeit erfüllt habe.