CS-Bondinvestoren wollen offenbar Schweiz vor US-Gericht verklagen
Die Saga um den Untergang der Credit Suisse geht weiter. Nun könnte der Schweiz ein Rechtsstreit drohen.
Die Schweiz könnte im Zusammenhang mit der CS-Notrettung eine Klage in den USA drohen. Wegen der Wertloserklärung der sogenannten AT1-Anleihen der Credit Suisse plane eine Gruppe internationaler Anleiheninvestoren, die Schweiz wegen Enteignung vor einem US-Gericht zu verklagen, berichtet die «Financial Times» am Freitagabend.
Der Fall werde von der international tätigen Anwaltskanzlei Quinn Emanuel zusammengetragen, heisst es in dem Bericht der britischen Wirtschaftszeitung, die sich auf mit der Angelegenheit vertraute Personen beruft.
Die Klage könnte gegen Ende des Jahres eingereicht werden, ein Zustandekommen sei allerdings noch nicht sicher. Dabei würden die Anleihengläubiger im Wesentlichen Schadenersatz für die «Vernichtung» ihrer Eigentumsrechte verlangen, heisst es weiter.
Bislang wurde nichts kommentiert
Das Eidgenössische Finanzdepartement wollte am Freitagabend auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP keinen Kommentar zu dem Artikel abgeben. Quinn Emanuel wollte den Bericht gegenüber der Financial Times ebenfalls nicht kommentieren.
Quinn Emanuel hat bereits im Namen von zahlreichen Anleihengläubigern Beschwerden gegen die Finma-Verfügung zur Annullierung der AT1-Anleihen beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im August die Gesamtzahl der Beschwerdeführenden wegen der AT1-Anleihen auf gut 3000 beziffert.
Abschreibungen in Höhe von 16 Milliarden Franken
Die Finma hatte die Credit Suisse im März 2023 in einer Verfügung angewiesen, im Rahmen der Notübernahme der angeschlagenen Bank durch die UBS die hoch verzinsten AT1-Anleihen im Gesamtwert rund 16 Milliarden Franken vollständig abzuschreiben und zu löschen.
AT1-Anleihen wurden nach dem Bankencrash von 2008 geschaffen. Die Schuldpapiere können in Eigenkapital umgewandelt und abgeschrieben werden, wenn das Finanzinstitut in Schieflage gerät. Die Finma hatte erklärt, dass mit der Hilfestellung der öffentlichen Hand ein Ereignis eingetreten sei, das ein solches Vorgehen rechtfertige.