Das EU-Parlament könnte sich für ein Vermarktungsverbot von Fleischersatzprodukten als «Veggie-Burger» oder «vegane Wurst» aussprechen.
Vegie
Fleischersatzprodukte sind auf dem Vormarsch. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bezeichnung von «Steak» oder «Wurst» soll für Nicht-Fleischprodukte verboten werden.
  • Seit 2017 dürfen pflanzliche Drinks nicht mehr als «Milch» bezeichnet werden.
  • Der Vorschlag kommt vom Landwirtschaftsausschuss und wird am Dienstag besprochen.
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Vermarktung als «Steak» oder «Wurst» soll nur für Fleischprodukte erlaubt sein. Das geht aus einem Gesetzesvorschlag des Landwirtschaftsausschusses hervor, über den die Abgeordneten diese Woche in Brüssel abstimmen. Demnach sollten «sich auf ‹Fleisch› beziehenden Begriffe und Bezeichnungen ausschliesslich den zum Verzehr geeigneten Teilen der Tiere vorbehalten» sein. Als Beispiele führt der Entwurfstext «Steak», «Wurst», «Schnitzel», «Burger» und «Hamburger» auf.

Vegetarisch/Vegan
Der Markt für vegetarische und vegane Produkte boomt. - Keystone

Auch die Vermarktung von Ersatzprodukten für Milcherzeugnisse könnte demnach eingeschränkt werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2017 dürfen rein pflanzliche Produkte bereits nicht mehr als «Sojamilch» verkauft werden. Auch der Begriff «Pflanzenkäse» ist untersagt. Dieses Verbot soll dem Gesetzesentwurf zufolge auf Bezeichnungen wie « ‹-geschmack›, ‹-ersatz›, ‹Art› oder dergleichen» ausgeweitet werden.

EU-Abgeordnete entscheiden am Dienstag

Der Landwirtschaftsausschuss hatte diese Passagen als Änderungen an einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik vorgeschlagen. Die EU-Abgeordneten sollen den Text am Dienstag im Parlamentsplenum diskutieren und im Anschluss darüber abstimmen. Abstimmungsergebnisse dürften ab Mittwoch vorliegen.

Bei Annahme des vorliegenden Textes wären die Änderungen noch nicht beschlossen. Dann beginnen zunächst die Verhandlungen des Parlaments mit den Mitgliedstaaten.

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