Airline haftet für umgekippten heissen Kaffee
Eine Airline haftet für Verbrühungen durch einen während des Flugs umgekippten heissen Kaffee. Die Verunfallte forderte Schadenersatz – und erhält ihn.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Airline haftet für Verbrühungen durch einen heissen Kaffee.
- Der Becher war einem Mädchen vom ausgeklappten Abstelltisch auf die Brust gekippt.
- Der Entscheid für Schadenersatz fällte der Europäische Gerichtshof.
Der Europäische Gerichtshof verurteilte die Airline auf Schadenersatz. Eine Familie aus Österreich klagte, weil deren damals sechsjähriger Tochter der Kaffeebecher vom ausgeklappten Abstelltisch auf die Brust gekippt war. Für eine Haftung ist es dem Urteil zufolge nicht erforderlich, dass ein solcher Unfall mit einem «flugspezifischen Risiko» zusammenhängt.
8500 Euro Schadenersatz
Die Familie hatte die Fluglinie auf 8500 Euro Schadenersatz verklagt. Die Airline lehnte dies unter anderem mit der Begründung ab, dass kein Unfall vorliege. Dies sei so, weil kein plötzliches und unerwartetes Ereignis zum Umkippen des Kaffeebechers geführt habe.
Der Oberste Gerichtshof Österreichs legte den Fall dem EuGH vor. Das Gericht wollte wissen, ob es sich um einen die Haftung begründenden Unfall handelte. Dieser hätte im Sinne des massgeblichen Montrealer Übereinkommens für die Luftfahrtbranche erfolgen müssen.
Kein «flugspezifisches» Risiko
Der EuGH stellte daraufhin klar, dass die Haftung für Verbrühungen aufgrund des umgekippten heissen Kaffees kein «flugspezifisches Risiko» voraussetze. Bei strenger Auslegung des Unfallbegriffs fielen zum Beispiel nur schwere Turbulenzen unter dieses Risiko.
Die Luxemburger Richter legten den Unfallbegriff aber weiter aus. Dieser erfasse «jeden an Bord eines Flugzeugs vorfallenden Sachverhalt». Dabei müsse ein zur «Fluggastbetreuung eingesetzter Gegenstand» die Verletzung eines Passagiers verursachen.