Gegen Bank Julius Bär – Finanzmarktaufsicht ermittelt wieder
Die Bank Julius Bär soll Vorgaben zur Geldwäschereibekämpfung verletzt haben. Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht ermittelt nun erneut gegen die Bank.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Finma ermittelt erneut gegen die Bank Julius Bär.
- Diese soll Vorgaben zur Geldwäschereibekämpfung verletzt haben.
- Dabei liegt der Fokus wieder einmal auf einem Fall in Lateinamerika.
Die eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) ermittelt erneut gegen die Bank Julius Bär. Die Bank soll dabei die Vorgaben zur Geldwäschereibekämpfung verletzt haben. Der Fokus liegt dabei einmal mehr auf einem Vorfall in Lateinamerika. Dies berichtet die «Neue Zürcher Zeitung» am Mittwoch.
Das Verfahren soll die Finma bereits vergangenen Herbst eingeleitet haben. Bei der Betreuung eines Kunden in Argentinien soll die Bank die Vorschriften zur Geldwäschereibekämpfung verletzt haben. Das Verfahren wurde durch die Bank Julius Bär bestätigt.
Nicht das erste Verfahren gegen die Bank Julius Bär
Beim Kunden soll es sich um einen bekannten argentinischen Unternehmer handeln. Dieser soll zwischen 2007 und 2016 Kapitaltransaktionen von über 50 Millionen Franken abgewickelt haben. Abgezweigt von seiner Firma leitete er das Geld über mehrere Konti zu Julius Bär weiter.
Beim derzeitigen Verfahren handelt es sich bereits um das zweite dieser Art, welches die eidgenössische Finanzmarktaufsicht führt. Bereits im Februar 2020 hatte die Finma Julius Bär nach vierjährigen Ermittlungen heftig gerügt.