Genehmigung staatlicher Beihilfe für Finnair in Coronakrise ist zulässig

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Luxemburg,

Die Genehmigung einer staatlichen Beihilfe Finnlands für die Fluglinie Finnair ist zulässig.

Finnair-Flugzeug
Finnair-Flugzeug - AFP/Archiv

Das Gericht der Europäischen Union wies am Mittwoch in Luxemburg eine Klage der Konkurrenzairline Ryanair zurück, mit der es den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission für nichtig erklären lassen wollte. Es war bereits die zweite gerichtliche Niederlage Ryanairs bezüglich Hilfen für Finnair. (Az. T-657/20)

Die Kommission hatte im Juni 2020 eine Rekapitalisierung von Finnair in Höhe von 286 Millionen Euro wegen der Corona-Krise genehmigt, der finnische Staat wollte dafür neue Anteile zeichnen. Dagegen klagte Ryanair - hatte aber nun keinen Erfolg.

Schon im April dieses Jahres entschied das EU-Gericht, dass eine Darlehensgarantie für Finnair genehmigt werden durfte. Gegen dieses Urteil zog Ryanair vor die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof, wie dieser mitteilte.

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