Keine Entschädigung für Massenentlassung bei Air Berlin
Das Wichtigste in Kürze
- Die entlassenen Mitarbeitenden von Air Berlin erhalten keine Entschädigung.
- Im Jahr 2017 wurde die Fluggesellschaft insolvent, der Betrieb wurde eingestellt.
Trotz unwirksamer Kündigung können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen. Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus.
Das hat Flöther in dieser Woche beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt. Bald drei Jahre sind nach der Insolvenz der einst zweitgrössten deutschen Fluggesellschaft vergangen.
Mitarbeitende wehren sich gegen Kündigungen
Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hatte der Lufthansa-Konkurrent etwa 8600 Mitarbeiter. Darunter waren rund 3500 Flugbegleiter und 1200 Piloten. Zwei Monate später stellte Air Berlin den Betrieb ein.
Piloten und Kabinenbeschäftigte waren erfolgreich juristisch gegen ihre Kündigungen vorgegangen. Im Februar und Mai dieses Jahres entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Entlassungen wegen eines Formfehlers unwirksam waren.
Air Berlin erhielt Kredit von Bundesregierung
Eine Entschädigung gibt es dennoch nicht. Die sogenannte Masse-Unzulänglichkeit musste beim Insolvenzgericht angemeldet werden, hiess es aus Unternehmenskreisen. Die Forderungen der Beschäftigten gingen über das hinaus, was bei Air Berlin noch zu holen sei.
In Insolvenzverfahren werden zunächst andere Gläubiger bedient, darunter Banken, Finanzbehörden und die Arbeitsagentur. Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro erhalten. Diesen hat sie nahezu vollständig zurückbezahlt.