Legalpass sichert Finanzierung für Klage von CS-Kleinaktionären
Das Wichtigste in Kürze
- Das Rechts-Start-Up Legalpass sichert offiziell die Finanzierung für eine Klage.
- Die CS-Aktionäre könnten dadurch eine Entschädigung erhalten.
Das Lausanner Rechts-Start-up Legalpass hat die Finanzierung für eine Klage zugunsten ehemaliger Aktionäre der Credit Suisse gesichert. Das ermögliche jetzt die Vorbereitung und Einreichung der Klage.
«Dieses in der Schweiz einzigartige Projekt ist das Ergebnis monatelanger Arbeit», heisst es in einer Mitteilung von Legalpass vom Donnerstag. Die Aktion läuft unter dem Namen «Credit US», und 350 Teilnehmer hätten sich ihr bereits angeschlossen.
Kleinaktionäre stehen im Fokus
Rechtsanwalt Andreas Hauenstein von der Anwaltskanzlei Baumgartner Mächler soll das Verfahren beim zuständigen Gericht in Zürich einleiten. Ausserdem wird er die Aktionäre vertreten. Hinter der Initiative stehen die Anwälte und Gründer Philippe Grivat und Alexandre Osti.
Früheren Angaben der Initianten zufolge richte man sich vor allem an Kleinaktionäre. Das Schweizer Recht lasse zwar keine Sammelklage zu. Aber das Fusionsgesetz sehe für Aktionäre die Möglichkeit vor, eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses zu verlangen. Dadurch kann eventuell an eine angemessene Entschädigung erwirkt werden.
CS-Aktionäre hätten kein Mitspracherecht
Die CS-Aktionäre erhielten für 22,48 Credit-Suisse-Aktien 1 UBS-Aktie. Damit wurde die CS bei der Ankündigung der Übernahme am 19. März mit 3 Milliarden Franken bewertet. In der Kritik steht zudem, dass die CS-Aktionäre nicht befragt wurden und kein Recht hatten, über die Übernahme abzustimmen.
Am Dienstag wurde bekannt, dass sich auch die Westschweizer Anlagestiftung Ethos der Klage anschliessen will.