Liebe

Liebe zu Dating-Plattform «Elite Partner» kaum kündbar

Michael Bolzli
Michael Bolzli

Stadt St. Gallen,

Das Liebesglück fand eine Schweizerin auf «Elite Partner» nicht. Stattdessen flatterte eine Betreibung in den Briefkasten.

SRF Dating-Plattform
So sieht die Werbung bei anderen Dating-Plattformen, etwa Elitepartner, aus. - Screenshot

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer die Mitgliedschaft bei «Elite Partner» auflösen will, muss ein Einschreiben nach Deutschland schicken.
  • Laut Rechtsexperten sollen Verträge von Online-Partnervermittlern jederzeit kündbar sein.

Das Dating-Portal «Elite Partner» verspricht das grosse Liebesglück. Das klappt nicht immer. So auch im Fall einer Ostschweizerin. Nach mehreren Treffen wollte sie das Online-Dating aufgeben.

Einfacher gesagt als getan. Um die Halbjahres-Mitgliedschaft aufzulösen, schickte sie vier Wochen vor Vertragsende ein Mail an das Dating-Portal. Darin teilte die Frau mit, dass sie die Mitgliedschaft nicht verlängern wolle. Doch wie «Espresso» berichtet, wollte Elite Partner davon nichts wissen.

Einschreiben nötig

Grund: Laut den Geschäftsbedingungen hätte die Frau bereits drei Monate vor Vertragsende kündigen müssen. Und nicht per E-Mail, sondern mit einem Einschreiben an den Firmensitz in Hamburg.

Pikant: Laut dem Konsumentenmagazin sind Rechtsexperten der Meinung, dass Verträge von Online-Partnervermittler jederzeit kündbar sind.

Das wusste auch die Frau. Sie reklamierte. Und erhielt dafür mehrere Mahnungen. Schliesslich schaltete sich ein Inkassobüro ein. Zum bereits happigen Mitgliedsbeitrag von 800 Franken kamen noch 400 Franken Gebühren dazu. Doch die Frau gab nicht nach.

Betreibung und Rechtsvorschlag

Es kam Post vom Betreibungsamt. Die Frau erhob Rechtsvorschlag. Denn: Damit muss das Online-Portal in einem Zivilprozess die Rechtmässigkeit der Forderung feststellen lassen.

Ein Risiko. Sollte ein Gericht bestätigen, dass Verträge von Online-Partnervermittlern jederzeit kündbar sind, hätte das Urteil Auswirkungen auf tausende Verträge.

So überrascht es auch nicht, dass sich wenige Tage später ein Anwalt bei der Frau meldete. Er riet ihr, den Rechtsvorschlag zurückzuziehen. Und drohte mit einem Gerichtsverfahren. Ob er die Drohung wahr macht, bleibt abzuwarten.

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