Pierin Vincenz

Pierin Vincenz: Monsterprozess geht im März weiter

Laura Del Favero
Laura Del Favero

Zürich,

Der fünfte Tag des Monsterprozesses rund um Pierin Vincenz ist zu Ende. Die Verteidigung bewies heute sehr viel Ausdauer. Anfang März geht der Prozess weiter.

Pierin Vincenz
Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz (l) erscheint mit seinem Anwalt Lorenz Erni zum Raiffeisen-Prozess. Nebst angeblichen Schattenbeteiligungen soll er zahlreiche Stribclubbesuche über Spesen der Raiffeisenbank abgerechnet haben. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Am fünften Tag des Vincenz-Prozesses erhielt erneut die Verteidigung das Wort.
  • Auch wird ein weiterer Mitschuldiger befragt, der zuvor Corona-bedingt abwesend war.
  • Fortgeführt wird der Prozess Anfang Dezember, ehe es Ende des Monats zum Urteil kommt.

Der mittlerweile fünfte Prozesstag rund um den ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz ist zu Ende. Nebst der Befragung des Mitangeklagten Andreas Etter stand auch das Plädoyer von Christoph Richterichs Anwalt auf der Agenda. Beide Parteien wiesen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zurück und unterstellten ihr «Absurdität» sowie «Realitätsfremdheit».

Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz zum Raiffeisen-Prozess des Zuercher Bezirksgerichts vor dem Volkshaus, am Mittwoch, 9. Februar 2022, in Zuerich. - keystone

Kurz vor Mittag und auch den ganzen restlichen Nachmittag hatte dann Andreas Blattmann das Wort. Der Anwalt des Hauptangeklagten Beat Stocker führte sein Plädoyer vom 28. Januar fort und bewies dabei viel Ausdauer.

Dabei lehnte er jeglichen Vorwurf ab, dass sich sowohl sein Mandant als auch Pierin Vincenz mit den Firmengeschäften bereichern wollten. Auch angeblich versteckten Gewinnbeteiligungen versucht er mithilfe von Beweisen zu entmächtigen.

Dank Schattenbeteiligungen an Firmen, die sie dann gezielt durch die von ihnen beherrschten Unternehmen aufkaufen liessen, sollen Vincenz und Stocker gemäss Staatsanwaltschaft unrechtmässige Gewinne eingestrichen haben. Fünf Mitbeschuldigte sollen ihnen dabei geholfen haben. Alle weisen die Vorwürfe zurück – der Verteidiger von Vincenz stufte die Anklage als «pure Spekulation ein».

Beat Stockers Verteidigung bewiess viel Ausdauer heute: Sie sprach fast sechs Stunden am Stück. - keystone

Das Bezirksgericht Zürich wird am 8. März mit der Causa Vincenz fortfahren. Während zwei vollen Tagen wird weiter über die angeblichen Machenschaften verhandelt, ehe es am 22. und 23. März zur Schlussverhandlung kommt.

Die wichtigsten Eckpunkte zum fünften Prozesstag

18.45: Blattmann greift jetzt den Retrozessions-Vorwurf an. Gestützt auf ein Bundesberichtsurteil müssen Berater ihre Gewinne den Auftraggebern herausgeben, argumentiert die Anklage. So soll Aduno und Raiffeisen Schaden entstanden sein, weil sie Gewinne nicht erhielten.

Der Aspekt war schon vor zwei Wochen bei der Vorstellung der Anklage als «Schwachpunkt» betitelt worden. Denn er ist nur sehr schwer zu beweisen. Das weiss auch die Verteidigung, die jeden einzelnen Unternehmerdeal auseinandernimmt und zu entkräften versucht.

Blattmann liefert dabei eine erstaunliche Fleissarbeit ab. Seit mehr als einer Stunde nimmt er jedes Beweisstück auseinander. Jede Zahlung von Stocker an Vincenz sei ein Darlehen und nicht eine Gewinnbeteiligung. Gleichzeitig versucht er, Stocker als engagierten Unternehmer darzustellen und seine Rolle in den Deals hinunterzuspielen. Das Geld, das er erhalten habe, sei fairer Lohn und keine Bestechungen.

17.30: Nach einer längeren Pause ist Verteidiger Blattmann der Schnauf immer noch nicht ausgegangen. Sein Plädoyer dauert mittlerweile über viereinhalb Stunden.

Beat Stocker
Beat Stocker erscheint zum Raiffeisen-Prozess des Zürcher Bezirksgerichts vor dem Volkshaus. - keystone

17.00: Die Staatsanwaltschaft versucht, Stocker als das «Hirn» hinter den Firmentransaktionen festzunageln. Verteidiger Blattmann kritisiert dabei, dass dabei nur Beispiele aufgezeigt würden, die Stocker schlecht dastehen liessen. Das sei «tendenziös und voreingenommen», zitiert ihn der «Blick».

Ein solches ist der Fall Eurokaution: Die Anklage wirft Stocker vor, Aduno gedrängt zu haben, die Eurokaution zu kaufen, weil er selbst an dieser beteiligt war. Dieser beharrt aber darauf, dass Eurokaution wegen des Synergie-Potenzials aufgekauft worden sei.

Es sei klar gewesen, dass es dabei nur um den Eintritt in den neuen Markt gehe, nicht um die Wirtschaftlichkeit. Stocker bezeichnete die Firma als ein «piece of shit». Für Blattmann ist das kein Widerspruch.

15.08: Als Nächstes geht Andreas Blattmann auf den Fall Genève Credit & Leasing (GCL) ein. Die Staatsanwaltschaft wirft seinem Mandanten vor, Aktien der Firma unentgeltlich als Provision angenommen zu haben, um den Deal zwischen Aduno und GCL im Sinne der GCL zu beeinflussen.

Doch Stocker sollte eine Refinanzierung für die GCL-Kredite auftreiben, wie «NZZ» den Anwalt zitiert. Für diese Tätigkeit – und für keine andere – sei er letztlich auch bezahlt worden. Ausserdem seien die Aktien im Frühling 2011 noch wertlos gewesen, da die GCL überschuldet gewesen war.

SCHWEIZ RAIFFEISEN VINCENZ PROZESS
Beat Stocker erscheint auch am fünften Prozesstag am Stock. Grund dafür ist seine Erkrankung namens Multiple Sklerose (MS). - Keystone

Wie Blattmann weiter sagt, hat Stocker die GCL saniert und ist dabei erhebliche Risiken eingegangen. Demnach gewährte die Raiffeisen Ende 2011 der GCL einen Kredit in der Höhe von 164 Millionen Franken. Kurz darauf schloss eine Tochtergesellschaft der Aduno mit der GCL einen Kaufvertrag ab. Kostenpunkt: 9 Millionen Franken.

«Strategisch hat das für die Aduno aufgrund der Stellung der GCL in der Westschweiz 100% Sinn gemacht», zitiert «NZZ» den Aduno-CEO Martin Huldi. Auch die Raiffeisen sei mit dem Deal sehr zufrieden gewesen.

14.15: Pünktlich um 14.15 Uhr setzt Richter Aeppli die Verhandlung fort und übergibt gleich das Wort an Stockers Anwalt Andreas Blattmann, wie «Blick» schreibt.

Er geht nochmals auf die angeblich versteckte Gewinnbeteiligung von Stocker an Vincenz ein. Demnach habe Stocker 6 Millionen erhalten, Vincenz etwas mehr als 2,9 Millionen, zititert «Blick» den Anwalt. Wie üblich für Gewinnbeteiligungen hätten aber beide Parteien je die Hälfte erhalten sollen – also je 3 Millionen. Dies, so Blattmann, war aber nicht der Fall, da es sich nicht um eine «Schattenbeteiligung», sondern um ein Darlehen handelte.

Weiter argumentiert Blattmann, dass die Überweisung bei einer versteckten Gewinnbeteiligung wohl kaum auf ein Konto von Vincenz bei der Tessiner Raiffeisenbank erfolgt wäre.

Mittagspause bis 14.15 Uhr

13.00: Nun erhält Beat Stockers Anwalt das Wort. Er führt sein angefangenes Plädoyer vom 28. Januar fort. Wie schon heute Morgen geht auch er auf die Investnet-Beteiligung seines Mandanten ein.

Die angeblichen Einflussnahmen Stockers – auch in der späteren Phase bis 2015 – liessen sich nicht belegen, so der Anwalt. Er kommt dabei auf die folgenden Zeilen einer E-Mail von Stocker an Vincenz zu sprechen: «Take it easy! We call it A … Covering. Pierin kann gut damit umgehen.»

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Beat Stocker, Geschäftspartner von Pierin Vincenz und Mitangeklagter im Prozess. - Keystone

Diese Passage, so Anwalt Andreas Blattmann, beweise einzig, dass Pierin Vincenz gut damit umgehen könne, wenn Personen Einschätzungen treffen würden, die sie möglichst gut darstellen würden. Von einer Einflussnahme vonseiten Stockers will Blattmann nichts wissen.

Auch lehnt er den Vorwurf ab, dass Beat Stocker und Pierin Vincenz sich bewusst an Investnet bereichern wollten, wie «Blick» schreibt. Stocker habe Vincenz im Jahr 2015 zwar knapp 3 Millionen Franken überwiesen, dies sei aber ein Darlehen gewesen und nicht eine versteckte Gewinnbeteiligung.

12.25: Das Wort geht an die Verteidigung. Der Anwalt von Christoph Richterich findet, dass der Anwalt der Raiffeisenbank seine Replik missbraucht habe, um «das Vertrauen in meinen Klienten zu erschüttern». Der Beschuldigte selbst verzichtet auf ein Schlusswort und ist damit für den Rest des Verfahrens dispensiert.

11.50: Nach den Anschuldigungen folgt zugleich die Replik der Staatsanwaltschaft. Wie zu erwarten, weist sie jegliche Vorwürfe zurück. Demnach seien die Beweise durchaus verwertbar, auch wenn Richterich erst als Zeuge und dann als Beschuldigter einvernommen wurde. Ebenso lehnt die Staatsanwaltschaft die Behauptung ab, dass der Mitangeklagte nicht bei der Verrechnung der Dubai-Reise involviert gewesen sei.

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Der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz (r), Beat Stocker (2.r) und Bezirksrichter Sebastian Aeppli (l) beim Raiffeisen-Prozess. - Keystone

Dann kommt der Anwalt von Raiffeisen an die Reihe, die als Privatklägerin auftritt. Doch statt die Replik zu halten, verteilt er einen neunseitigen Text, wie «Watson» berichtet. Nach nur wenigen Minuten Rede greift Richter Sebastian Aeppli ein: «Im Strafbezug nimmt man Bezug auf die Replik. Was Sie machen, ist nicht fair. Sie hatten zwei Wochen Zeit, sich darauf vorzubereiten. Das ist nach meiner Ansicht und derjenigen des Referenten keine Replik.» Beide Parteien einigen sich darauf, einen grossen Teil der vorbereiteten Rede zu überspringen. Nach etwa einer halben Stunde ist er dann am Ende.

11.40: Der Anwalt des Mitangeklagten Christoph Richterich führt sein Plädoyer fort. Wie die Anwälte der Hauptangeklagten Pierin Vincenz und Beat Stocker schiesst auch er gegen die Staatsanwaltschaft.

«Es ist eine Absurdität, wenn die Staatsanwaltschaft verlangt, dass mein Mandant sich Gedanken machen musste, wie die Kosten schlussendlich bezahlt werden», schreibt «20 Minuten». «Die Staatsanwaltschaft argumentiert mit nicht belegten Behauptungen und nicht belastbaren Indizien, geschweige denn von Beweisen», so sein Fazit.

Der Anwalt hatte im Vorfeld sein Plädoyer als Medienmitteilung verschickt, wie «Blick» schreibt. Darin wird der angeklagte Richterich wie folgt zitiert: «Die Staatsanwaltschaft wollte um jeden Preis die Dubai Reise plakativ und medienträchtig zum Spesenthema verwenden können. Ich sehe mich als Opfer des undifferenzierten Ehrgeizes der Staatsanwaltschaft, in diesem medienträchtigen Fall Schuldsprüche zu erwirken.»

Pause bis 11 Uhr

10.35: Die Befragung ist beendet. Es übernimmt der Anwalt des Mitangeklagten Christoph Richterich das Wort. Sein Mandat wird beschuldigt, Pierin Vincenz bei einer Golfreise nach Dubai begleitet und auch geholfen zu haben, die privaten Auslagen geschäftlich zu verbuchen. Die Einladung Vincenz' sei demnach ein Dankeschön für die langjährige Zusammenarbeit gewesen.

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Pierin Vincenz im Zürcher Volkshaus. - Keystone

Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von fast 20'000 Franken, weshalb die Anklage gegen Richterich vergleichsweise von geringer Bedeutung ist. Sein Verteidiger fährt dennoch grobes Geschütz auf. So sei die Staatsanwaltschaft «in ihrem spekulativen Konstrukt gefangen gewesen», wie «watson» schreibt. Er plädiert dafür, seinen Mandanten «von Schuld und Strafe freizusprechen».

Richter Sebastian Aeppli unterbricht und legt eine Pause bis 11 Uhr ein.

09.50: Investnet wurde seinerzeit für 40 Millionen Franken an Raiffeisen verkauft, obschon die Firma locker 100 Millionen Wert hatte. Warum, will die Staatsanwaltschaft wissen. Für Andreas Etter sei der Verkaufspreis völlig in Ordnung gewesen, zitiert «Blick» den Angeklagten.

Andreas Etter
Investnet-Mitgründer Andreas Etter erscheint zum fünften Prozesstag. Wegen einer Corona-Erkrankung konnte er den vorherigen Verhandlungen nicht beiwohnen. - Keystone

Dass er Pierin Vincenz persönlich getroffen habe, verneint Etter. Er habe Vincenz auch nie eine Beteiligung eingeräumt. Im Gegenteil: «Wir haben alles in unserer Macht Stehende unternommen, dass so etwas nicht möglich ist.»

Die letzten Worte der Befragung gehen an den Angeklagten selbst. Er nutzt diese, um die Staatsanwaltschaft zu kritisieren: «Ich weiss nicht genau, wo die Trennlinie zwischen tendenziöser Ermittlung und Amtsmissbrauch liegt, irgendwo dazwischen muss sie liegen.»

09.30: Die Anklage geht nun ins Detail. Sie wirft Andreas Etter vor, mit Beat Stocker eine Gewinnbeteiligung von 25 Prozent ausgehandelt zu haben. Diesen Vorwurf bestreitet der Befragte nicht, betont aber, dass es sich dabei nicht um eine stille Partnerschaft gehandelt habe. Stattdessen habe man realisiert, dass man Verstärkung brauche und «weitere Personen an Bord holen müsse», wie «Blick» schreibt. Die 25 Prozent seien normale Gehaltsgespräche gewesen.

Andreas Etter
Auch Investnet-Mitgründer Andreas Etter (l) steht im Prozess rund um den ehemaligen Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz auf der Anklagebank. - Keystone

Gleichzeitig räumt Etter ein, dass er die Überweisung an Stocker nur ungern tätigte. Zwischen den beiden Herren sei es nämlich im Herbst 2012 zu einem Bruch gekommen, erklärt der Mitangeklagte. Und zwar, weil Stocker noch bei einer Konkurrenzfirma von Investnet tätig war. «Da hat es mir den Deckel gelupft», sagt Etter. Doch Vertrag sei Vertrag, und deshalb musste er die 25 Prozent auch überweisen.

Die Raiffeisen zahlte im Jahr 2015 Etter und Wüst 40 Millionen Franken, wovon Stocker 12 Millionen erhielt. Er wiederum überwies 3 Millionen an Vincenz mit der Begründung einer Gewinnbeteiligung.

08.50: Gleich zu Beginn der Befragung gesteht der Mitangeklagte Andreas Etter, dass Beat Stocker zum Zeitpunkt der Investnet-Übernahme auch für die Raiffeisenbank tätig war. Weil dies aber ein Interessenskonflikt darstellte, habe der damalige CEO Pierin Vincenz seinen Geschäftskollegen Stocker umgehend vom Projekt abgezogen.

Beat Stocker
Beat Stocker erscheint zum fünften Prozesstag. - Keystone

Andreas Etter bezeichnet sich «zu 100 Prozent unschuldig», wie «Watson» schreibt. Weder habe er der Raiffeisen Schaden zugefügt, noch habe er etwas falsch gemacht.

08.22: Der fünfte Prozesstag im Fall um Ex-Raiffeisenchef Pierin Vincenz beginnt mit der Befragung des Mitangeklagten Andreas Etter. Der 51-Jährige konnte den ersten Prozesstagen Ende Januar wegen einer Corona-Infektion nicht beiwohnen.

Etter gehört zu den Mitgründen der Firma Investnet. Ihm und seinem Kollegen Peter Wüst wird mutmassliche Hilfestellung vorgeworfen. Der Grund: Sie sollen Pierin Vincenz und Beat Stocker bei der offiziellen Übernahme von Investnet durch Raiffeisen zu einer privaten Schattenbeteiligung verholfen haben.

Alle Hintergründe zum Prozess

Der Monsterprozess rund um den ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz geht in die nächste Runde. Nachdem die Anklage sowie Teile der Verteidigung bereits Ende Januar zu Wort gekommen waren, führt Beat Stockers Anwalt heute sein Plädoyer weiter.

Ebenfalls auf der Agenda steht die Befragung des Mitangeklagten Andreas Etter, der wegen einer Corona-Infektion bislang vom Prozess ausgeschlossen war.

Sollte der ehemalige Raiffeisenchef Pierin Vincenz verurteilt werden?

25 Millionen Franken veruntreut

Die Staatsanwälte hatten das Vorgehen von Vincenz und Stocker in den ersten Prozesstagen als dreist und unzulässig bezeichnet. Die «Tour de Suisse durchs Rotlichtmilieu», die er als Spesen abgerechnet hatte, sei von rein privater Natur gewesen. Vincenz sagte am Tag zuvor, dass er mit Geschäftskunden in den Stripclubs gewesen und die Abrechnung deshalb berechtigt gewesen sei.

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Der Mitangeklagte Beat Stocker redet zu Nau.ch - Nau.ch / Drone-Air-Media.ch

Stocker und Vincenz sollen bei Firmendeals verdeckt beteiligt sein. Ausserdem wird ihnen vorgeworfen, Stripclub-Besuche und private Reisen als Geschäftsspesen abgerechnet zu haben. Damit sollen sie rund 25 Millionen Franken unrechtmässig eingenommen haben.

Der Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht findet wegen des grossen Andrangs im Zürcher Volkshaus statt. Er wird nach dem heutigen Tag erst Anfang März fortgesetzt.

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