Post und Swisscom verraten Lohn jetzt schon im Inserat
Das Wichtigste in Kürze
- In Kalifornien muss der Lohn ab nächstem Jahr bereits in Jobinseraten angegeben werden.
- So soll Lohndiskriminierung vorgebeugt werden.
- In der Schweiz haben Post und Swisscom ebenfalls damit begonnen.
Die Frage nach den Lohnvorstellung gehört für viele Arbeitnehmer zu den unangenehmsten im Bewerbungsprozess. Der Wunsch nach finanzieller Wertschätzung mischt sich mit der Angst, zu teuer zu wirken.
Erste Schweizer Firmen orientieren sich jetzt am US-Vorbild: Das Salär soll künftig bereits im Stelleninserat ausgeschrieben werden. Entsprechende Angaben machten die Post und die Swisscom in einer «CH-Media»-Umfrage.
Swisscom und Post testen Lohn-Bandbreite bei Jobinseraten
Die Swisscom hat erste Stellen inklusive Lohnbandbreite bereits ausgeschrieben. Zum Beispiel die eines «Step In Cloud DevOps Engineers», der zwischen 34'000 und 64'000 Franken im Jahr verdient.
Die aktuellen Testläufe basieren auch auf guten Erfahrungen des Telekomanbieters im Ausland. Bei Niederlassungen in Finnland und der Niederlande wird die Lohnbandbreite schon länger mit ausgeschrieben. Solches Vorgehen sei auf den dortigen Arbeitsmärkten bereits normal.
Auch die Post führt nach eigenen Angaben in der Ostschweiz ein entsprechendes Pilotprojekt im Bereich Zustellung durch. So sollen «Erfahrungen im Hinblick auf eine breitere Umsetzung der Lohntransparenz» gesammelt werden. Bei dem GAV 2021 habe man vereinbart, Löhne bei Jobinseraten künftig anzugeben.
Ein Pöstler in Scuol GR soll demnach bei Vollzeitarbeit zwischen 52'000 und 62'000 Franken verdienen. Das geht aus einem aktuellen Inserat hervor. Dazu kommen 6 Wochen Ferien, ein Halbtax oder eine GA-Beteiligung sowie weitere Zusatzleistungen.
Lohn muss in US-Staat ins Stelleninserat
Noch einen Schritt weiter bei diesem Thema ist der US-Bundesstaat Kalifornien. Dort müssen Arbeitgeber mit mindestens 15 Angestellten ab nächstem Jahr in Stelleninseraten die Lohnbandbreite zwingend angeben.
Davon betroffen sind auch grosse Unternehmen wie Apple, Google oder Meta. Aber auch Schweizer Firmen mit kalifornischen Standorten wie Roche, Zurich oder Logitech.
Sollte der Lohn bereits in Stelleninseraten ausgeschrieben werden?
So soll gegen Lohndiskriminierung vorgegangen werden. Neuste US-Studien dazu zeigen, dass insbesondere Frauen für den gleichen Job immer noch weniger Lohn erhalten, als Männer. Ähnliche Gesetze gibt es auch in Colorado, Nevada, Connecticut und Washington.