Salt mahnt Kunden unabsichtlich wegen zu langen Namen
Salt mahnt einige seiner Kunden irrtümlicherweise, weil ihr Name zu lang ist für die Lastschrift.

Mehrere Salt-Kunden haben im Januar eine Mahnung bekommen, weil sie ihre Rechnung nicht bezahlt haben. Das berichtet «20 Minuten». Doch eigentlich sollte dies wie immer per Lastschriftverfahren (LSV) geschehen. In dieser Mitteilung stand laut «20 Minunten» auch, dass die Kunden nichts machen müssten, weil dies per LSV durchgeführt werde. Im Februar dann aber die böse Überraschung: Die Kunden bekamen allesamt eine Mahnung, dieses Mal mit einer Gebühr von 30 Franken.
Neue Banknorm Die Kunden beschwerten sich, denn sie wussten nicht, dass das LSV nicht funktioniert. Salt suchte nach dem Problem und erklärte: Wenn der Name des Kunden aus mehr als 30 Zeichen bestehe, sei die Lastschrift von der Bank nicht akzeptiert worden.
Grund dafür ist eine neue Banknorm, die Ende 2017 eingeführt wurde. 300 bis 400 Kunden seinen davon betroffen und einzig Salt-Zahlungen seien befangen. Mittlerweile funktioniert das LSV wieder und den Betroffenen wird die Gebühr im nächsten Monat gutgeschrieben.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Januar bekamen einige Salt-Kunden eine Mahnung.
- Da ihr Name länger als 30 Zeichen aufweist, funktioniere das Lastschriftverfahren nicht.
- Grund dafür ist eine neue Banknorm, die Ende 2017 eingeführt wurde.