SBB verärgert Rollstuhlfahrer wegen Reservations-Politik
In Doppelstockzügen der SBB kann nur im oberen Stock ein Sitz reserviert werden. Diese Praxis kommt bei Behindertenverbänden schlecht an.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Doppelstock-Zügen der SBB können nur im Oberdeck Plätze reserviert werden.
- Für Gehbehinderte gibt es im Unterdeck vorgesehene Plätze.
Wer zu Stosszeiten mit dem Zug reist, fährt mit einer Reservation gut. Das geht allerdings nicht für jeden Platz. Bei Doppelstockzügen können nur im oberen Stock Sitze reserviert werden.
Für Menschen mit Gehbehinderung ist das ein Problem, wie die Zeitung der öV-Gewerkschaft SEV berichtet. Das Blatt schreibt über einen Fall einer 71-Jährigen, welche einseitig am ganzen Körper behindert ist. Weil sie im unteren Stock keinen Platz reservieren könnte, musste sie unter Schmerzen die Treppe nach oben steigen.
Laut der SBB wäre dies nicht nötig gewesen. Denn für Gehbehinderte gibt es im Unterdeck Plätze, welche entsprechend gekennzeichnet sind.
«Barrierefreiheit bei SBB nicht an oberster Stelle»
Gegenüber «ch-media» erklärte ein Sprecher der Bundesbahn: «Platzreservationen sind tatsächlich nur im Oberdeck möglich, weil dort deutlich mehr Sitzplätze vorhanden sind. So ist sichergestellt, dass auch bei mehreren Reservationen Sitzplätze für Reisende ohne Reservation frei bleiben.»
Bei Pro Infirmis kennt man den Ärger mit der Sitzplatzreservation. «Allgemein ist bekannt, dass die Barrierefreiheit bei den SBB nicht an oberster Stelle steht», kommentiert Co-Vizepräsidentin Manuela Leemann.
Es treffe zwar zu, dass für gehbehinderte Personen im Unterdeck Plätze reserviert seien. «Allerdings ist es nicht immer einfach, jemanden aufzufordern, Platz zu machen. Manchmal sieht man ja die Behinderung nicht auf den ersten Blick.»