Schweizer Bundesanwaltschaft stellt VW Verfahren ein
Das Wichtigste in Kürze
- Die schweizerische Bundesanwaltschaft stellt das Verfahren gegen VW voraussichtlich ein.
- Dies weil die deutschen Behörden nicht kooperiert haben.
- Zudem konnten wegen der Pandemie wichtige Zeugen nicht angehört werden.
- Noch können Forderungen gegen VW auf zivilem Weg eingeklagt werden.
Zuvor hatte das Schweizer Radio und Fernsehen (SRF) darüber berichtet.
Die Behörde hatte das Strafverfahren im Dezember 2016 eröffnet. Amag ist der Schweizer Generalimporteur der Volkswagen-Marken. Dabei ging es unter anderem um den Verdacht des gewerbsmässigen Betrugs. Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, teils von den Abgasmanipulationen gewusst zu haben.
Dadurch wurden zwischen 2008 und 2015 in der Schweiz rund 175'000 Käufer und Leasingnehmer geschädigt.
Manipulierte Fahrzeuge
Beim Abgasskandal wurden bei VW millionenfach Diesel-Fahrzeuge so manipuliert. Danach wiesen diese bei amtlichen Tests einen geringen Schadstoffausstoss auf. Im normalen Gebrauch waren sie aber deutlich umweltschädlicher waren als auf dem Prüfstand.
Ein 2017 gestelltes Rechtshilfeersuchen an die in Deutschland zuständige Staatsanwaltschaft in Braunschweig sei nicht beantwortet worden. Dies teilte die Schweizer Bundesanwaltschaft am Dienstag mit. Und das trotz mehrfacher Nachfrage. Von Amag seien umfangreiche Datensätze geprüft und ein früherer Unternehmensvertreter vernommen worden.
Kooperative Amag
Die Amag habe dabei durchgehend kooperiert und mehr als 1 Terabyte Daten an die Bundesanwaltschaft ausgeliefert. Die Daten seien zuerst mittels Schlüsselwörtern und -kombinationen durchsucht worden. Anschliessend habe man die angefallenen Treffer «in aufwändiger manueller Vorgehensweise» auf ihre Beweisrelevanz hin überprüft.
Für Probleme bei der Untersuchung sorgte auch die Pandemie. Eine für 2020 vorgesehene Einvernahme eines Amag-Vertreters habe aufgrund der Corona-Lage nicht durchgeführt werden können, schreibt die Behörde.
VW Verfahren voraussichtlich am Ende
Vor einer endgültigen Entscheidung der Bundesanwaltschaft könnten sich Beschuldigte und Privatkläger noch äussern. Dabei können sie zusätzliche Beweisanträge stellen, teilte die Behörde mit. Und: «Für sämtliche Verfahrensbeteiligten gilt die Unschuldsvermutung.»
Nicht begeistert ist man beim Konsumentenschutz. «Es wäre natürlich wichtig, dass man die Schuldigen findet. Das wäre ein wichtiges Zeichen gegenüber der Öffentlichkeit. Dass jetzt nichts gefunden wurde, ist sehr unschön und natürlich auch nicht förderlich, sagt Geschäftsleiterin Sara Stalder gegenüber SRF.
Schadenersatzleistungen weiterhin möglich
Die Geschädigten können nach wie vor auf zivilrechtlichem Weg Schadenersatz fordern. Volkswagen hat in anderen Ländern auch bereits Milliarden ausbezahlt. Doch ohne offizielle Schuldige ist ein solches Verfahren in der Schweiz für Einzelpersonen sehr aufwendig und schwierig.