Solarenergie: Besteuerung von Solaranlagen

Marcel Winter
Marcel Winter

Bern,

Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie von Solarenergie profitieren können und was Sie bei der Besteuerung von Solaranlagen beachten müssen.

Solarenergie
Solarenergie und ihre Besteuerung der Solaranlagen sind relativ einfach aufgestellt. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Besteuerung von Solarstromanlagen müssen einige Dinge beachtet werden.
  • Solarstromanlagenbetreiber sollten sich auch bei kleinem Gewinn beim Finanzamt anmelden.

Steuervorschriften sind oft schwer zu durchschauen. Deshalb ist es für Unternehmen und Einzelpersonen gleichermassen wichtig, ein umfassendes Verständnis der wichtigsten Steuerarten zu haben. Dieser Artikel gibt einen Überblick über zwei wichtige Steuern, die Einkommenssteuer und die Mehrwertsteuer. Weiterhin werden die damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen für die Erträge von Solarenergie beleuchtet.

Solarstromanlagen und ihre Besteuerung

Privatpersonen können Investitionen in Solaranlagen auf bestehenden Gebäuden in ihrer Einkommenssteuererklärung als Instandhaltung von Immobilien absetzen. Für die Kantone Luzern und Graubünden ist diese Regelung ausgenommen. Die Solarstromvergütung muss unter «sonstige Einkünfte» versteuert werden. Es muss zudem keine Mehrwertsteuer gezahlt werden, wenn Sie als Privatperson in eine Photovoltaikanlage investieren.

Solarenergie
Je nach Kanton und eingespeister Solarenergie gibt es verschiedene Vorgehensweisen bei der Besteuerung. - Depositphotos

In der Schweiz variiert die Besteuerung von Solarstrom von Kanton zu Kanton. In Bern und Luzern gilt zum Beispiel das Nettoprinzip.

Wenn eine Anlage nur für den Eigenbedarf genutzt wird, muss nur die erzeugte Solarenergie besteuert werden. In Kantonen wie Zürich und Basel-Stadt werden hingegen die Stromkosten als Teil der Lebenshaltungskosten betrachtet. Als solche müssen sie nach dem Bruttoprinzip besteuert werden. Sowohl der Eigenverbrauch als auch die Vergütung für den Verbrauch von Strom aus dem allgemeinen Netz sind steuerpflichtig.

Standardisierung der Solaranlagenbesteuerung

Privatpersonen sowie auch Unternehmen bestehen zunehmend auf einer Standardisierung der Solaranlagenbesteuerung. Wenn der Betrieb dieser Anlagen die Netzanschlussleistung von 10 kVA für eine Einzelperson nicht übersteigt, zahlt diese keine Steuern. Stockwerkeigentümergemeinschaften dürfen bis zu 10 kVA pro Partei nutzen.

Solaranlage Gewinne
Wer Gewinne durch seine Solaranlage erwirtschaftet, muss diese Gewinne natürlich auch beim Finanzamt angeben. - Depositphotos

Wenn jedoch Gewinne erwirtschaftet und diese nicht nur für den Eigenverbrauch genutzt werden, ist eine Anmeldung beim örtlichen Finanzamt erforderlich. Zudem müssen Umsatz- und Einkommenssteuern auf den selbst erzeugten Strom gezahlt werden. Für Kleinunternehmen, deren Vorjahresumsatz 17'500 Franken nicht übersteigt, gilt das ebenfalls.

Solarenergie: Mehrwertsteuer auf Solarstrom

Betreiber von Solarstromanlagen müssen sich bei ihrem örtlichen Finanzamt anmelden – und zwar dann, wenn sie Strom aus ihren eigenen Solarenergiequellen in das allgemeine Netz einspeisen wollen. Auch wenn dies nur gelegentlich geschieht.

Betreiber von Solarstromanlagen können der Umsatz- oder Mehrwertsteuer unterliegen. Sie werden als Teil einer unternehmerischen Tätigkeit angesehen, wenn die Gewinne aus dem erzeugten Strom verkauft werden. Entweder direkt oder zurück ins allgemeine Netz.

Solaranlagen Haus
Auch auf dem Land können sich Solaranlagen für Hauseigentümer lohnen. - Depositphotos

Für diejenigen, die eine solche Steuer auf ihre Photovoltaikanlagen zahlen, gibt es eine gute Nachricht. Die gezahlte Mehrwertsteuer beim Kauf kann bei ihrer ersten Steuererklärung erstattet werden.

Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 100'000 Franken haben Anspruch auf eine Rückerstattung ihrer Investitionen in Solarstromanlagen oder der Photovoltaiksteuer. Alternativ haben Unternehmen, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind, die Möglichkeit, sich freiwillig anzumelden. So können sie sich die Vorsteuer in ihrer ersten Steuererklärung erstatten lassen.

Solarenergie: Beispielrechnung

Ein Betreiber nutzt die Vorteile einer 25-kWp-Solarstromanlage aus und erwirtschaftet einen jährlichen Ertrag von 2300 Franken. Abzüglich kann er 500 Franken Wartung angeben. Obwohl er seine Investition versteuern muss, gilt die Kleinunternehmerregelung hier nicht, da die Einnahmen 17'500 Franken übersteigen.

Solaranlage
Je nach Grösse der Solaranlage müssen unterschiedliche Steuern gezahlt werden. - Depositphotos

Zudem besteht bei einem Umsatz von weniger als 100'000 Franken die Möglichkeit, einen Teil der Anfangskosten zurückzubekommen. Dies geschieht durch eine freiwillige Mehrwertsteuerfinanzierung.

Haben Sie Ihre Solaranlage schon steuerlich absetzen können?

Kommentare

User #6444 (nicht angemeldet)

2130: Ich habe sogar 45000 Fr. Investiert. Abzüglich 8000.- Pronovo subvention und 6000.- Steuerabzug gibt das Kosten von 31000.- unterm Strich. Ich spare damit aber pro Jahr 5000.- an Stromkosten (WP, E-Auto und Hausverbrauch alles eingerechnet, für Interessierte: 13 MWh verbrauch, 20 MWh erzeugung, bei +/- 40% Eigenverbrauch und 34 Rp/kWh Bezugskosten und 23 Rp/kWh Einspeisevergütung) Die Anlage ist also ab dem 7ten Jahr gewinnbringent und läuft dann noch 23 Jahre fast Kostenlos (einmal Wechselrichter Tauschen nach 15J für ca. 5000 Fr.) Ich bin Froh, bin ich nicht mehr so von der Strom und gar nicht mehr von der Öllobby abhängig

User #6164 (nicht angemeldet)

Dann kann man immernoch zur CKW wechseln, die zahlen die Börsenpreise (schankt halt entsprechend). Oder den Eigenverbrauch maximieren (Akku, E-Auto, WP, Waschmaschine und Spühlmaschine intelligent laufen lassen)

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