Solarenergie: So sind Solaranlagen in der Schweiz versichert
Anlagen für Solarenergie, die an Gebäuden installiert sind, werfen oft Fragen bezüglich der Versicherung auf. Doch wie sieht es mit der Absicherung aus?
Das Wichtigste in Kürze
- Solarenergieanlagen werfen oft Fragen zur Versicherung auf.
- Die Haftpflichtversicherung kann einen umfassenden Schutz gewährleisten.
Die Installation einer eigenen Solaranlage und die Förderung von Solarenergie sind entscheidende Schritte hin zu einer autarken Zukunft. Dennoch sollten sich Eigentümer bereits vor dem Kauf mit Fragen zur Versicherung befassen. Schliesslich ist die Solaranlage auf dem Dach ständig den Einflüssen der Natur ausgesetzt.
Plötzliche Hagelschauer oder herumwirbelnde Äste und Dachziegel während eines Sturms können die Solarmodule schnell beschädigen. In solchen Fällen ist es von Vorteil, wenn eine entsprechende Versicherung greift.
Die kantonale Gebäudeversicherung
In den meisten Kantonen ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung obligatorisch. Ausnahmen bilden die Kantone Genf, Tessin, Wallis und Appenzell-Innerrhoden (ohne Oberegg).
Hier wird die Gebäudeversicherung lediglich dringend empfohlen. Diese sichert das Haus gegen eine Vielzahl möglicher Schäden ab: Feuer, Blitzeinschlag, Hochwasser, Lawinen, Sturm und mehr.
Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert, der sollte dies seiner Versicherung melden. Diese wird die Police für Elementarschäden auf sogenannte «Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie» ausweiten.
Allerdings deckt die Police längst nicht alle potenziellen Schäden an der Solaranlage ab. Eine spezielle Zusatzversicherung ist darum sinnvoll.
Solarenergie: Die Zusatzversicherung für Solaranlagen
Zunächst ist zu prüfen, welche Schäden die reguläre Gebäudeversicherung umfasst. Der Begriff Elementarschäden umfasst in der Regel Schäden durch unkontrollierbare Wetterphänomene.
Nicht enthalten sind jedoch Schäden, die beispielsweise von wilden Tieren verursacht werden. Hier sind in erster Linie Marder zu nennen, die Elektrokabel durchbeissen können. Selten, aber nicht ausgeschlossen, sind Schäden durch Vögel.
Dazu kommen eine ganze Reihe sogenannter Betriebsrisiken, die eine Zusatzversicherung abdeckt: Überspannung – Kurzschluss – Bedienungsfehler – Vandalismus – Konstruktionsfehler, um nur einige zu nennen.
Vor Diebstahl schützen
Nicht zuletzt ist Diebstahl auszuschliessen. So berichteten mehrere deutsche Bundesländer, insbesondere im Osten, zuletzt von stark gestiegenen Vorfällen. Diebe entwendeten komplette Solaranlagen, Modulen, Wechselrichtern und Kabeln von Dächern.
Meist handelte es sich um Auftragsdiebstähle mit Hinterleuten in Polen. Doch auch in der Schweiz kommt es vermehrt zu Diebstählen. Die Versicherungspolice sollte daher auch Schutz vor Diebstahlschäden umfassen.
Sonderfall Photovoltaikanlagen
Die Begriffe Solaranlage und Photovoltaikanlage werden häufig synonym gebraucht. Versicherungstechnisch besteht jedoch ein bedeutender Unterschied: Solaranlagen erzeugen Wärme aus Solarenergie.
Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenenergie in Strom, Solarenergie um. Der erzeugte Strom wird in das hauseigene Netz eingespeist. Kommt es zu Schäden und damit zu einem Ausfall der Stromversorgung, deckt die Zusatzversicherung diese Schäden mit ab.
Haftpflichtversicherung nicht vergessen
Die eigene Solaranlage kann nicht nur Schäden erleiden, sondern auch verursachen. Fällt ein Solarpanel vom Dach auf einen Passanten, muss der Eigentümer haften.
Darum sollte beim Kauf einer Solaranlage stets der Umfang der eigenen Haftpflichtversicherung geprüft werden.
Eine Erweiterung der Police kostet nur einige wenige Franken im Jahr und kann vor enormen Folgekosten durch Schäden schützen.