Swiss Life senkt Umwandlungssätze in der Vollversicherung
Das Wichtigste in Kürze
- Swiss Life senkt ab 2022 die Umwandlungssätze in der Vollversicherung.
- Die bestehenden Renten sollten unverändert bleiben.
Das Tiefzinsumfeld drückt weiter auf die Renten in der beruflichen Vorsorge. Swiss Life will die Umwandlungssätze in der Vollversicherung ab dem kommenden Jahr senken. Bestehende Renten sollen unverändert bleiben.
Nachhaltige Stabilisierung
Damit will Swiss Life die systemfremde Umverteilung von aktiven Versicherten zu Rentenbezügern schrittweise reduzieren, wie der Lebensversicherer am Montag mitteilt. Die massgebenden, gesetzlich vorgeschriebenen Mindestleistungen nach BVG würden jederzeit eingehalten. Die Vollversicherung werde stark von den KMU nachgefragt und soll auch weiterhin angeboten werden.
Eine nachhaltige Stabilisierung der beruflichen Vorsorge stehe seit Längerem auf der politischen Agenda. Eine Anpassung der Umwandlungssätze auf 6 Prozent, wie dies in der aktuellen bundesrätlichen Botschaft zur BVG-Reform vorgesehen sei, sei aufgrund der demografischen Entwicklung und des Tiefzinsumfelds dringend.
Zinssätze sinken
Zum 1. Januar 2022 soll der Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil des Altersguthabens für Frauen (Alter 64) und für Männer (Alter 65) auf 6,50 Prozent von derzeit 6,80 Prozent sinken und ab 2023 noch 6,20 Prozent betragen.
Im überobligatorischen Teil des Altersguthaben wird der Umwandlungssatz bei Frauen von 5,00 auf 4,76 bzw. 4,54 Prozent reduziert. Bei Männern sinken die Zinssätze von 4,95 Prozent auf 4,71 bzw. 4,49 Prozent.