Swisscom: 300'000 Glasfaseranschlüsse durch Weko-Verbot blockiert
Das Wichtigste in Kürze
- Die Weko hatte den Ausbau nach dem Einfasermodell mit nur einer Zuleitung von der Telefonzentrale bis zum Strassenschacht gestoppt.
Rekurse der Swisscom gegen das Weko-Verdikt sind zunächst vor Bundesverwaltungsgericht und dann vor Bundesgericht gescheitert. Das Verbot hat die Partnerschaft mit Salt beim Glasfaserausbau auf Eis gelegt.
Dennoch hat die Swisscom den Ausbau von Glasfaseranschlüssen nach dem Einfasermodell fortgesetzt, darf diese aber nicht in Betrieb nehmen. Die Weko verlangt einen Ausbau nach dem Vier-Fasermodell. Neuigkeiten hierzu gab es nicht: Die Swisscom sei an einer raschen Lösung interessiert und führe dazu intensive Gespräche mit der Wettbewerbskommission, hiess es lediglich.
«Wir sind im wöchentlichen Austausch mit der Weko. Wir diskutieren Lösungsvarianten. Wir gehen weiter davon aus, dass wir dieses Jahr eine Lösung finden werden. Im Moment können wir leider keine genaueren Informationen liefern», sagte Aeschlimann.
Der Einbruch des Halbjahres-Reingewinns um 25 Prozent auf 785 Millionen Franken im Vergleich zum Vorjahr ist auf Sondereffekte zurückzuführen. In der Summe machen diese insgesamt 327 Millionen Franken aus, wie Finanzchef Eugen Stermetz erklärte. Vor Sondereffekten wäre der Reingewinn auf 867 Millionen Franken gestiegen. Das wäre ein Plus von 8,2 Prozent gewesen.
Die Sondereffekte sind die Summe aus Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, Aufwertungen aus einer Glasfaserkooperation der italienischen Tochter Fastweb und der Verkauf einer Beteiligung in Belgien sowie der Anpassung bei der Pensionskasse. Diese hatten im Vorjahressemester den Swisscom-Reingewinn um 245 Millionen Franken nach oben getrieben, dagegen im ersten Semester dieses Jahres mit 82 Millionen Franken belastet.
Die Belastungen in diesem Halbjahr stammen aus Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, wie Stermetz erklärte: Der grösste Teil davon macht die Weko-Busse von 71,8 Millionen Franken wegen Missbrauchs der marktbeherrschenden Stellung bei der Übertragung von Live-Fussball- und -Eishockeyspielen im Bezahl-TV in den Jahren 2006 bis 2013 aus.
Woher die zusätzlichen 10 Millionen Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten stammen, wollte der Finanzchef nicht sagen: «Wir nehmen jedes Quartal eine Einschätzung sämtlicher laufender Rechtsstreitigkeiten vor. Wir sagen nicht, für welchen Rechtsstreit wir die Rückstellungen erhöht haben», sagte Stermetz.