UBS legt gegen französisches Gerichtsurteil Berufung ein
Die Grossbank UBS zieht das Gerichtsurteil im Steuerstreit mit Frankreich weiter. Man habe beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts eingelegt, teilte die Bank am Montagabend mit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die UBS war am Montag der vergangenen Woche auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden.
Der «Cour d'appel» in Paris verlangt nun eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von einer Milliarde Euro und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen.
Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, erklärte die UBS nun. Der Schritt geschehe, um die Rechte der Grossbank zu wahren. Der Schritt erlaube es, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um «im besten Interesse der Stakeholder» das weitere Vorgehen festzulegen. Darüber hinaus wollte sich die UBS auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP nicht äussern.
In der «ersten Runde» war die UBS noch zu einer deutlich höheren Strafe verdonnert worden. Das Pariser Strafgericht hatte die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt.
Die nächste Instanz ist nun der Kassationsgerichtshof. Dieser beurteilt den Fall nicht «de novo», sondern befasst sich etwa mit der Frage, ob das Berufungsgericht das Recht korrekt angewandt hat. Sollte das oberste Gericht Frankreichs am Urteil materiell etwas zu bemängeln haben, dann würde dieses den Fall laut Experten wieder an das Appellationsgericht zurücksenden.
Hätte die UBS das Urteil akzeptiert, hätte sie auch den Schuldspruch akzeptiert. Damit hätte das Institut jedoch eingestanden, Kriminellen bei Geldwäscherei geholfen zu haben, was auch Risiken für die weiteren Geschäfte weltweit birgt. Die Bank bestreitet allerdings jegliches strafrechtliche Fehlverhalten und hatte auf Freispruch plädiert.
«Der UBS-Aktie hätte es unserer Meinung besser getan, wenn dieser Fall endgültig gegessen worden wäre», kommentiert ZKB-Analyst Michael Kunz den Berufungsentscheid. Die potenziellen Auswirkungen einer Akzeptanz des Urteils könnten die UBS-Juristen aber vermutlich besser beurteilen als ein externer Beobachter.
Vontobel-Analyst Andreas Venditti geht davon aus, dass die UBS spätestens mit der Veröffentlichung der Ergebnisse für das vierte Quartal 2021 die Rückstellungen erhöhen muss. Denn der zugesprochene Schadensersatz müsse «auf Verlangen» des französischen Staats gezahlt werden, schreibt er in einem Kommentar. Das genaue Vorgehen und die buchhalterische Behandlung der Beschlagnahmung von 1 Milliarde Euro seien indes unklar.
Bisher hat die UBS in ihren Büchern für den Steuerfall in Frankreich 450 Millionen Euro zurückgestellt. Verschiedene Experten rechnen mit zusätzlichen Rückstellungen in der Höhe von bis zu 1,5 Milliarden. Die meisten, aber nicht alle gehen zudem davon aus, dass diese bereits im laufenden Quartal gebucht werden könnten.
2014 hatte die UBS in Frankreich bereits eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro hinterlegen müssen. Diese wurde damals jedoch nicht als Aufwand verbucht und hatte keine Auswirkungen auf das Ergebnis, weil es sich dabei laut der Bank um keine Busse handelte.
Die Zahlen zum vierten Quartal und zum Gesamtjahr 2021 sowie ein Strategie-Update wird das UBS-Management am 1. Februar 2022 präsentieren.
Am Dienstag legt die UBS-Aktie in einem insgesamt festeren Markt gegen 10.00 Uhr 1,9 Prozent auf 16,09 Franken zu. Im bald zu Ende gehenden Jahr 2021 steht die Aktie damit knapp 30 Prozent im Plus - und damit überdurchschnittlich.