UBS weigert sich einem deutschem Kunden acht Kilo Gold auszuhändigen
Weil er die nötigen Dokumente nicht vorlegen wollte, weigerte sich die UBS einem Kunden 8,5 Kilogramm Gold auszuhändigen.

Das Wichtigste in Kürze
- Die UBS weigerte sich einem deutschen Kunden 8,5 Kilogramm Gold auszuhändigen.
- Der Kunde ging gegen Entscheidung der Bank vor Gericht vor.
- Das Aargauer Strafgericht entscheidet nun, ob die Aushändigung deutsches Recht verletze.
In Deutschland hat ein Mann bei der UBS 299 Unzen Gold beziehen wollen. Die Bank hat sich jedoch geweigert das Gold dem Kunden auszuhändigen. Der Grund: Er hat die Formulare für die korrekte Versteuerung nicht auslegen wollen.
In 2014, als sich der Vorfall ereignet hatte, entsprachen die rund 8,5 Kilogramm Gold einem Wert von etwa 330'000 Franken. Die Bank wollte das Gold nicht ohne die Versteuerungsformulare aushändigen, da sie befürchtete, gegen das Geldwäschereigesetz zu verstossen. Vor Gericht hatte das Aargauer Strafgericht zunächst zugunsten der Bank entschieden, berichtete «Cash». Der Deutsche Kunde zog das Verfahren jedoch weiter.
In Lausanne entschieden die Richter, dass die Aushändigung nicht das Gesetz gebrochen hätte. Allerdings stand die Frage aus, ob die Aushändigung dabei ein deutsches Recht verletze. Nun muss das Aargauer Strafgericht entscheiden, ob die Aushändigung des Goldes deutsches Recht verletzt hätte.