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UBS will Julius Bär nicht wegen DDR-Vermögen entschädigen

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Zürich,

Im Rechtsstreit mit Julius Bär sieht UBS-CEO Sergio Ermotti keinen Grund für eine Schadenersatzzahlung.

Sergio Ermotti
Sergio Ermotti, CEO der UBS, will «substanzielle Einwände» gegen die Forderungen von Julius Bär vorbringen. - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Julius Bär fordert von der UBS Schadenersatz im Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen.
  • UBS-CEO Sergio Ermotti sieht keinen Grund, auf die Forderungen einzugehen.

Die UBS will dem Vermögensverwalter Julius Bär keinen Schadenersatz aus dem Rechtsstreit um verschollene DDR-Vermögen bezahlen. UBS-CEO Sergio Ermotti liess am Dienstag verlauten die UBS könne «substanzielle Einwände» gegen die Forderungen einbringen.

Entsprechend sehe er auch keine Notwendigkeit, dass die UBS aufgrund dieser Forderungen Rückstellungen bilden sollte. Dies sagte Ermotti am Analysten-Call zum dritten Quartal auf eine entsprechende Frage.

Julius Bär war Ende September in dem Rechtstreit vor Bundesgericht unterlegen. Nun muss Julius Bär eine Zahlung von rund 150 Millionen Franken leisten. Die Vermögensverwaltungsbank will diese Summe aber von der UBS zurückfordern.

Gelder wurden von Parteimitgliedern beiseite geschafft

Bei dem Rechtsstreit geht es um eine Klage der deutschen Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS). Diese will seit vielen Jahren Gelder wiederbeschaffen. Die Gelder waren von ehemaligen Parteimitgliedern der ostdeutschen «SED» zwischen 1990 und 1992 beiseite geschafft worden. Dies geschah mittels nicht-autorisierten Geldbezügen vom Konto der Bank «Cantrade».

Julius Bär hatte Cantrade 2005 im Zuge der Übernahme der Bank «Ehinger & Armand von Ernst» von der UBS erworben. Der Vermögensverwalter beruft sich dabei auf Bestimmungen der Transaktionsvereinbarung aus dem Jahr 2005.

Weiter bestünden auch Zusicherungen der Verkäuferin mit Bezug auf die erworbenen Gesellschaften. Allerdings hat Julius Bär selbst bereits Rückstellungen für die Zahlung vorgenommen.

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