Urteil zu Negativzinsen vor Landgericht Leipzig erwartet
Immer mehr Banken in Deutschland verlangen von ihren Kundinnen und Kunden Strafzinsen - mitten in dieser Debatte um Negativzinsen verkündet das Landgericht Leipzig am Donnerstag (12.00 Uhr) ein Urteil in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Sparkasse Vogtland.
Das Wichtigste in Kürze
- Hintergrund sind frühere Pläne der Sparkasse Vogtland, ab dem 1. Februar 2020 auf alle neuen Privatgirokonten ab einer Einlage von 5000 Euro ein Verwahrentgelt von minus 0,7 Prozent zu erheben..
Dabei geht es um die Einführung eines sogenannten Verwahrentgelts.
Hintergrund sind frühere Pläne der Sparkasse Vogtland, ab dem 1. Februar 2020 auf alle neuen Privatgirokonten ab einer Einlage von 5000 Euro ein Verwahrentgelt von minus 0,7 Prozent zu erheben. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstösst die Erhebung von Negativzinsen gegen rechtliche Regelungen und ist deshalb unzulässig. Banken und Sparkassen rechtfertigen Verwahrentgelte hingegen mit der Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.