Verbraucherschützer für verpflichtende Herkunftsangaben bei Tiefkühlprodukten

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Deutschland,

Verbraucherschützer haben eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung für tiefgekühlte Lebensmittel gefordert.

Erdbeeren
Viele Arbeiterinnen und Arbeiter, die etwa in der Region Huelva für Konsumenten in der Schweiz Erdbeeren pflücken, leben und arbeiten unter erbärmliche Bedingungen. (Symbolbild) - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Stichprobe: Bei zwei von drei Artikeln Herkunft unklar.

Diese müsse eingeführt werden, «damit Verbraucherinnen und Verbraucher Produkte mit kurzen Transportwegen erkennen können», erklärte die Verbraucherzentrale Bayern am Donnerstag. Generell müsse das Ursprungsland jedes Lebensmittels erkennbar sein. Bei verarbeiteten und zusammengesetzten Lebensmitteln müsse die Herkunft der Primärzutat gekennzeichnet werden, also Zutaten, die entweder über 50 Prozent des Lebensmittels ausmachen oder charakterprägend sind.

Die Verbraucherschützer stützten ihre Forderung auf die Auswertung einer Stichprobe von 52 Tiefkühllebensmitteln, darunter Erdbeeren, Erbsen und Fertiggerichte mit Hähnchenfleisch, vom Sommer vergangenen Jahres. Demnach wurde bei zwei von drei Produkten das Ursprungsland der Rohstoffe oder Zutaten nicht auf der Verpackung angegeben.

Bei verarbeiteten Lebensmitteln bleibt es meist den Produzenten überlassen, ob sie Angaben zur Herkunft ihrer Ware machen. Für tiefgekühltes Obst und Gemüse und bei Fertiggerichten mit Fleisch gibt es in der EU im Gegensatz zu Frischware keine Pflicht zur Kennzeichnung des Ursprungslandes, erklärten die Verbraucherschützer. Die positiven Fälle zeigten aber, «dass eine durchgängige Herkunftskennzeichnung der Primärzutaten möglich ist».

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