Versicherungen kommen nicht für verpassten Flug auf
Das Flughafenpersonal muss aktuell immer wieder Urlauber wegen fehlender Corona-Papiere zurückweisen. Für die Unkosten muss der Betroffene selbst aufkommen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Flugpersonal musste bereits zahlreiche Urlauber abweisen.
- Grund dafür sind fehlende oder mangelnde Corona-Papiere.
- Sämtliche Unkosten in diesem Zusammenhang trägt der Betroffene selbst.
Pünktlich zum Ferienstart sind viele Familien in den Sommerurlaub aufgebrochen. Entsprechend hoch war auch das Passagieraufkommen am Flughafen Zürich. Allein am ersten Juli-Wochenende drängten sich 44'000 Urlauber in den Abflughallen.
Doch nicht alle, die am Wochenende einchecken wollten, konnten auch tatsächlich abfliegen. Rund zwei Dutzend Passagiere wurden allein am Ferienstart-Wochenende stehengelassen.
Der Grund: fehlende oder mangelnde Corona-Papiere. Dazu gehören abgelaufene Testzertifikate, fehlende Personalien oder Dokumente in fremder Sprache.
«Falls ein Passagier aufgrund fehlender und mangelhafter Dokumente abgewiesen wurde, wird dieser auf den nächstmöglichen Flug umgebucht», sagt Nathalie Berchtold von Swissport. Kostenträger: der Betroffene selbst.
«Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, die nötigen Dokumente mit sich zu führen», erklärt Simona Altwegg von der Versicherung Axa. Entsprechend komme auch keine ihrer Versicherungen für solche Fälle auf.
Versicherung empfiehlt frühzeitige Kontrolle der Dokumente
Gleich handhabt es auch die Mobiliar. «Es liegt kein versichertes Ereignis vor, wenn die notwendigen Reisedokumente nicht vorhanden sind», sagt Susanne Maurer. Einzige Ausnahme: Reisepass oder Identitätskarte werden gestohlen.
Das Versicherungsunternehmen empfiehlt deshalb, zeitig vor der Abfahrt zu prüfen, ob alle notwendigen Dokumente vorhanden und korrekt ausgestellt sind. Ebenso sei es von Vorteil, die Entwicklung des Ziellandes bis kurz vor Reiseantritt aufmerksam zu verfolgen.